Zur gleitenden Arbeitszeit gehört auch die Möglichkeit des sog. Freizeitausgleichs. Hierbei geht es darum, Möglichkeit, Über- und Unterschreitungen der Soll-Arbeitszeit durch zusätzliche Freizeit (tage- oder stundenweise) auszugleichen. Über- und Unterschreitungen der Soll-Arbeitszeit zum Monatsende können zudem auf den Folgemonat übertragen werden: Überschreitungen von bis zu 50 Stunden und Unterschreitungen bis zu 20 Stunden sind übertragbar. Bei Teilzeitbeschäftigten vermindern sich diese Stundengrenzen analog zur individuellen vertraglichen Arbeitszeit.