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  3. Beschäftigte
  4. Personalangelegenheiten
  5. Studentische Hilfskräfte und Tutor:innen

Wer - Wie - Was - Die FAQs für studentische Hilfskräfte und Tutor:innen

    • Als studentische Hilfskräfte und Tutor:innen unterstützen Sie Lehrkräfte, Projektleiter:innen und Professor:innen bei ihrer Arbeit. Sie helfen bei der Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien, beantworten Fragen von Studierenden und unterstützen bei der Durchführung von Forschungsprojekten, Übungen und Prüfungen. Sie sind auch oft Ansprechpartner:in für Studierende, die Hilfe bei der Bewältigung von Studienproblemen benötigen. Ihre Arbeit ist wichtig, um den Lehrbetrieb an der Hochschule aufrechtzuerhalten und den Studierenden eine bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen.
    • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur im Rahmen eines Minijobs oder einer geringfügigen Beschäftigung einstellen können, die von der Sozialversicherungspflicht befreit ist.
    • Und nicht vergessen: Sie sammeln neue Erfahrungen, lernen neue Menschen kennen und wir bezahlen Sie natürlich für Ihre Arbeit.
    • Jede:r, der bzw. die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, kann eingestellt werden. Es ist also nicht notwendig, dass Sie an der Hochschule Bremen immatrikuliert sind.
    • Wenn Sie Tutor:in werden wollen, dann arbeiten Sie direkt mit den Studierenden zusammen und unterstützen sie in ihrem Lernfortschritt. Daher ist es unerlässlich, dass Sie sich die notwendigen Kenntnisse aneignen, um diese Aufgaben auch gut zu meistern. Wir unterstützen Sie dabei, das Wissen zu erwerben. Das Zentrum für Lernen und Lehren an der Hochschule Bremen bietet eine entsprechende Fortbildung an, die für Sie als angehende:r Tutor:in selbstverständlich kostenfrei ist. Da uns die Ausbildung unserer Studierenden sehr wichtig ist, haben wir uns dazu entschieden, dass die Teilnahme an der Fortbildung verpflichtend ist.
    • Wer einer weiteren Beschäftigung nachgeht, sollte prüfen, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt und die Grenze von 556 € insgesamt nicht überschritten wird. Außerdem sollten Studierende, die bereits in Teilzeit arbeiten, darauf achten, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Sonst kann der Studierendenstatus bei der Krankenkasse verloren gehen.
  • Erstmal:

    • Jemand aus der Hochschule Bremen möchte Sie gerne als studentische Hilfskraft oder Tutor:in einstellen? Diese Person füllt den entsprechenden Antrag aus und wird Sie bitten, ganz unterschiedliche Unterlagen beizusteuern:  Zu den erforderlichen Unterlagen gehören der Personalbogen, der Sozialversicherungsbogen, die Immatrikulationsbescheinigung, gegebenenfalls der Bogen für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und bei Nicht-EU-Student:innen eine Kopie des Passes, des Aufenthaltstitels und der Arbeitserlaubnis. Ist viel und klingt kompliziert, aber wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie weitere Fragen haben!

    Bis wann?

    • Damit wir sicherstellen können, dass Sie pünktlich eingestellt werden, benötigen wir alle erforderlichen Unterlagen (auch den Einstellungsantrag) spätestens 4 Wochen vor Ihrem geplanten Einstellungsbeginn. Bitte reichen Sie diese rechtzeitig über die Verwaltungseinheiten und Fakultäten beim Personaldezernat ein. Eine Einstellung kann nur zum jeweiligen Monatsanfang erfolgen.

    Und dann?

    • Vielleicht melden wir uns noch mit Fragen bei Ihnen, wenn wir Näheres über einen anderen Job wissen müssen oder dergleichen.
    • Um den Vertrag abzuschließen, benötigen wir Ihre handschriftliche Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag. Der Vertrag kann entweder persönlich im Personaldezernat unterschrieben werden oder, falls Sie bereits als studentische Hilfskraft oder Tutor:in bei uns gearbeitet haben, an die im Personalbogen angegebene Adresse gesendet werden.
  • Der Stundenlohn beträgt 14,28 € und das Geld wird immer am Ende des Monats von der Performa Nord ausgezahlt. Sie bekommen einen monatlichen Durchschnittslohn als Abschlag überwiesen, unabhängig davon, wie viele Stunden Sie tatsächlich gearbeitet haben. Wenn Sie zum Ende des Vertrages aber nicht alle vertraglich vereinbarten Stunden erfüllt haben oder keine Stundennachweise beim Personaldezernat vorliegen, werden wir von Ihnen das zu hoch ausgezahlte Gehalt zurückfordern müssen.

    Wenn der Stundenlohn steigt, passt sich das Gehalt automatisch an, ohne, dass der Vertrag geändert werden muss. Es wird dann einfach mehr Geld ausgezahlt.

    • Es ist wichtig zu beachten, dass die maximale Anzahl an Arbeitsstunden pro Monat 39 Stunden beträgt, um sicherzustellen, dass die Grenze von 556 € nicht überschritten wird. Dies gilt auch dann, wenn Sie noch in einem anderen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten.
    • Bei den Arbeitsstunden handelt es sich um normale Zeitstunden à 60 Minuten.
    • Die Dauer des Urlaubs hängt von der Anzahl der Beschäftigungsmonate und der durchschnittlichen Arbeitsstunden aus dem Vertrag ab. Es handelt sich natürlich um bezahlten Urlaub, er ist in den im Vertrag genannten Stunden enthalten.
    • Bitte denken Sie daran, dass Pausen nach gesetzlichen Bestimmungen nach 6 Stunden mindestens 30 Minuten und nach 9 Stunden mindestens 45 Minuten eingelegt werden müssen. Pausen sind keine Arbeitszeit und können daher nicht bezahlt werden.
    • Wenn Sie krank sind, müssen Sie ab dem ersten Tag eine Krankmeldung beim Personaldezernat einreichen. Wenn Sie eine eAU (= elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der Nachfolger vom „gelben Schein“, den man früher vom Arzt bekam) haben, benötigt das Personaldezernat per E-Mail Ihre Sozialversicherungsnummer, den Namen Ihrer Krankenkasse und den Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Schicken Sie die Mail bitte an Frau Landwehr (birgit.landwehr@hs-bremen.de), wenn Sie in der Fakultät 1 oder 5 angestellt sind, sonst an Frau Bitykov (tatjana.bitykov@hs-bremen.de). Sobald wir wissen, für wie viele Tage sie krankgeschrieben sind, können wir die entsprechenden Krankenstunden berechnen. Die werden dann von den im Monat zu arbeitenden Stunden abgezogen.
    • Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Stundennachweise monatlich vollständig unterschrieben (von Ihnen, Ihrem/r Lehrenden/Projektleiter:in und der Verwaltung der Fakultät) beim Personaldezernat (Frau Landwehr oder Frau Bitykov, s. o.) einreichen müssen.
    • Die Verträge haben immer ein Enddatum und enden automatisch, ohne dass jemand kündigen muss.
    • Der Vertrag kann auch verlängert werden. Um den Vertrag zu verlängern, muss ein Antrag von der Verwaltungseinheit bzw. der Fakultät gestellt werden. Eventuell brauchen wir auch noch einen aktuellen Immatrikulationsnachweis von Ihnen. Dies muss mindestens 4 Wochen vor dem Ablauf des Vertrags beim Personaldezernat eingereicht werden.
    • Sie können den Arbeitsvertrag kündigen, z. B. weil Sie einen anderen Arbeitsvertrag schließen möchten. Auch wir aus dem Personaldezernat können den Vertrag kündigen, natürlich nur in Abstimmung mit dem Arbeitsbereich, in dem Sie arbeiten.
    • Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung Ihrer Tätigkeit aus. Ansprechpartnerinnen sind Frau Bitykov und Frau Landwehr, je nachdem, bei welcher Fakultät Sie angestellt sind. Beide helfen Ihnen gerne weiter. In die Bescheinigung nehmen wir auf, wann Sie für die Hochschule gearbeitet haben und was Sie hier gemacht haben.
  • Nein, es ist nicht möglich, Doktorand:innen als studentische Hilfskräfte einzustellen. Dies liegt daran, dass für die Hochschule Bremen auch der "Rahmenkodex für faire Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft" gilt. Hierin ist festgelegt, dass bei Doktorand:innen die eigene Qualifizierung im Vordergrund steht. Aufgaben einer studentischen Hilfskräfte sichern regelhaft nicht die Qualifizierung von Menschen ab, die bereits über einen Masterabschluss verfügen. Der Kodex zielt darauf ab, faire und transparente Beschäftigungsverhältnisse zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Qualifikationen und Aufgaben klar voneinander getrennt sind.

    • Welche Auswirkungen hat die Einstellung auf mein BaföG und das Kindergeld?
      Hier kann Ihnen die BaföG-Stelle und die Krankenkasse behilflich sein.
    • Wie finde ich eine passende Stelle als stud. Hilfskraft oder Tutor:in?
      Schauen Sie auf unserer Homepage oder fragen Sie in der Fakultät nach.

Ansprechpersonen

Birgit Landwehr
+49 421 5905 2323
E-Mail

Tatjana Bitykov
+49 421 5905 2152
+49 176 1514 0147
E-Mail

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