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  5. Regelungen zur Arbeitszeit

Regelungen zur Arbeitszeit

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und in der Bremischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten sind zahlreiche Regelungen zur Arbeitszeit enthalten.

Daneben erlässt die Freie Hansestadt Bremen eine Dienstvereinbarung, die die gesetzlichen Vorgaben unter dem Blickwinkel der gleitenden Arbeitszeit in die Praxis umsetzt. Und da die Hochschulen wegen ihrer besonderen Aufgaben eigene Regelungen benötigen, haben sich Hochschulleitung und Interessensvertretungen der HSB auf weitere spezifische Regelungen verständigt. Sie finden unten die Landesregelung zur gleitenden Arbeitszeit und die Vereinbarungen, die in der Hochschule Bremen geschlossen wurden.

Häufig gestellte Fragen

  • Bei Tarifbeschäftigten und einer Vollzeitstelle beträgt die wöchentliche Soll-Arbeitszeit 39,2 Stunden, bei Beamt:innen 40 Stunden je Woche.

  • Ja, es gibt beides. Beides gehört zu den Regelungen der gleitenden Arbeitszeit und gilt sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamt:innen.

    Die Rahmenarbeitszeit beginnt um 6.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Die Kernarbeitszeit dauert von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Dies bedeutet, dass Sie zwischen 6.00 Uhr und 10.00 Uhr mit der Arbeit beginnen und die Arbeit im Zeitrahmen 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr endet. Am Freitag endet die Kernarbeitszeit um 13.00 Uhr.

    Bei der Kernarbeitszeit können die Vorgesetzten Abweichungen (z. B. bei Teilzeitbeschäftigung) zulassen, sofern hierdurch der Dienstbetrieb nicht eingeschränkt wird.

  • Ja, das ist zulässig und betrifft die Kolleg:innen, bei denen dienstliche Gründe/ihre Aufgaben gegen eine Gleitzeitregelung sprechen. Daher können Beschäftigte, die in der Lehre eingesetzt oder lehrunterstützende Aufgaben wahrnehmen, sowie zahlreiche Beschäftigte des Dezernats 4 aus dienstlichen Gründen nicht an der Gleitzeitregelung teilnehmen.

  • Aus Gründen des Arbeitsschutzes sind Erholungspausen vorgesehen. Wichtig ist, dass die Erholungspausen die jeweilige Arbeitszeit unterbrechen müssen. Es ist also nicht möglich, die Pause an den Beginn oder an das Ende der Arbeitszeit zu legen. Bei einer Arbeitszeit von sechs bis max. neun Stunden sind mind. 30 Minuten als Erholungspause vorgesehen, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mind. 45 Minuten.

    Die Erholungspausen gelten nicht als erbrachte Arbeitszeit.
     

  • Im Rahmen der Gleitzeitregelung sind sog. Zeitüber- und –unterschreitungen am Monatsende in einem gewissen Rahmen zulässig. Die Überschreitungen dürfen höchstens 50 Stunden, die Unterschreitungen höchstens 20 Stunden ausmachen. Diese Grenzen gelten auch bei einer Teilzeitbeschäftigung.

    Die Über- oder Unterschreitungen werden auf den folgenden Kalendermonat übertragen und können in der Folgezeit ausgeglichen werden.

    Sollten Sie es aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht schaffen, die Grenzen für die Zeitüber- und unterschreitungen einzuhalten, so empfehlen wir eine rechtzeitige Abstimmung mit Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten, um für diesen besonderen Einzelfall eine Ausnahme abzustimmen, sofern die Betriebsfähigkeit Ihres Arbeitsbereichs hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

  • Ja, auch dafür gibt es sogar getrennte Regelungen für Tarifbeschäftigte und für Beamt:innen. Bei Tarifbeschäftigten gilt, dass über einen Zeitraum von 12 Monaten die vertragliche Wochenarbeitszeit (bei Vollzeit: 39,2 Wochenstunden) im Durchschnitt erreicht werden muss. Bei Beamt:innen beträgt der Zeitraum vier Monate, in dem die verpflichtende Wochenarbeitszeit (bei Vollzeit: 40 Wochenstunden) im Durchschnitt zu erreichen ist.

  • Bitte schauen Sie in die Anlage (s. u.) mit dem Namen „Erfassung Arbeitszeit und Zeitüberschreitungen“.

Dokumente (interner Bereich)

  • Bremische Arbeitszeitverordnung (PDF, 286 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Dienstvereinbarung gleitende Arbeitszeit (PDF, 359 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • 3. Änderung Regelungen Arbeitszeit HSB (PDF, 50 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Lesefassung Regelungen Arbeitszeit HSB (PDF, 107 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Erfassung Arbeitszeit und Zeitüberschreitungen (PDF, 178 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechperson

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