Unter dem Begriff „Ortsflexibles Arbeiten“ werden nunmehr die bisherigen Arbeitsmodelle alternierende Telearbeit und mobile Arbeit gebündelt.
Bei der ortsflexiblen Arbeit wird ein Teil der Arbeitszeit nicht in der Hochschule Bremen erbracht, sondern zu Hause. Es gibt weiterhin zwei Arbeitsmodelle, die zum ortsflexiblen Arbeiten gehören:
Die neue Landes-Dienstvereinbarung (s. u.) tritt an die Stelle der bisherigen Regelungen zur alternierenden Telearbeit und zur mobilen Arbeit und sie ist auch unmittelbar für die Hochschule Bremen gültig. Nach der Landesregelung hat die Hochschule Bremen, Details selbst zu regeln. In den FAQ finden Sie hierzu einige Beispiele, die künftig ggf. weiter ergänzt werden, wenn genügend Erfahrungen mit der Landes-Regelung zum ortsflexiblen Arbeiten gesammelt werden konnten.
Wenn Sie einen entsprechenden Antrag zur Prüfung stellen möchten, dann benutzen Sie bitte den untenstehenden Vordruck und schicken diesen unterschrieben, vollständig ausgefüllt und um ggf. notwendige Unterlagen ergänzt an das Personaldezernat.
Um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, ob ortsflexibles Arbeiten „Ihr“ Arbeitsmodell ist, finden Sie unten Fragen für Ihre Selbsteinschätzung. Auch finden Sie Hinweise zum Arbeitsschutz, die Sie bereits von der alternierenden Telearbeit kennen und die weiterhin Gültigkeit haben.