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  5. Ortsflexibles Arbeiten

Ortsflexibles Arbeiten

Unter dem Begriff „Ortsflexibles Arbeiten“ werden nunmehr die bisherigen Arbeitsmodelle alternierende Telearbeit und mobile Arbeit gebündelt.

Bei der ortsflexiblen Arbeit wird ein Teil der Arbeitszeit nicht in der Hochschule Bremen erbracht, sondern zu Hause. Es gibt weiterhin zwei Arbeitsmodelle, die zum ortsflexiblen Arbeiten gehören:

  • Mobile Arbeit (wie bisher)
  • Home-Office (bisher: alternierende Telearbeit)

Die neue Landes-Dienstvereinbarung (s. u.) tritt an die Stelle der bisherigen Regelungen zur alternierenden Telearbeit und zur mobilen Arbeit und sie ist auch unmittelbar für die Hochschule Bremen gültig. Nach der Landesregelung hat die Hochschule Bremen, Details selbst zu regeln. In den FAQ finden Sie hierzu einige Beispiele, die künftig ggf. weiter ergänzt werden, wenn genügend Erfahrungen mit der Landes-Regelung zum ortsflexiblen Arbeiten gesammelt werden konnten.

Wenn Sie einen entsprechenden Antrag zur Prüfung stellen möchten, dann benutzen Sie bitte den untenstehenden Vordruck und schicken diesen unterschrieben, vollständig ausgefüllt und um ggf. notwendige Unterlagen ergänzt an das Personaldezernat.

Um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, ob ortsflexibles Arbeiten „Ihr“ Arbeitsmodell ist, finden Sie unten Fragen für Ihre Selbsteinschätzung. Auch finden Sie Hinweise zum Arbeitsschutz, die Sie bereits von der alternierenden Telearbeit kennen und die weiterhin Gültigkeit haben.

Häufig gestellte Fragen

  • Ortsflexibles Arbeiten ist das gelegentliche und in der Regel kurzfristige Arbeiten (bisher und neu: mobile Arbeit) und das regelmäßige in der Regel ganztägige Arbeiten (bisher: alternierende Telearbeit, neu Home-Office) von zu Hause.

  • Das ist es nicht, es ist aus steuerrechtlichen und versicherungstechnischen Gründen ausgeschlossen, dass Sie im Ausland ortsflexibel arbeiten.

    Wegen der unklaren Rechtslage bei Dienstunfällen und ggf. entstehenden Nachweisproblemen rät die Hochschule Bremen dringend davon ab, außerhalb Ihres häuslichen Umfelds ortsflexibel zu arbeiten. Zudem besteht bei der ortsflexiblen Arbeit außerhalb Ihres häuslichen Umfelds immer die Gefahr, dass Sie gegen den Datenschutz verstoßen oder Ihrer Gesundheit schaden.

  • Die Frage kann man nicht einfach beantworten. Voraussetzungen, um Ihren Vorstellungen nachzukommen, ist, dass der Dienstbetrieb trotz ortsflexibler Arbeit ohne Einschränkungen und zu jeder Zeit effizient funktioniert. Zudem müssen auch die Vorstellungen Ihrer Kolleg:innen in Ihrem Team berücksichtigt und gewürdigt werden. Ihre Vorgesetzte bzw. Ihr Vorgesetzter wird diese beiden Aspekte bei Ihrem Antrag würdigen und in einem sog. „Vereinbarungsgespräch“ (wie auch bisher) hierzu mit Ihnen in den Austausch kommen.

  • Folgende Vereinbarungen zum Home-Office sind möglich, wenn die unter dem Stichwort „Habe ich einen Anspruch, nach meinen Vorstellungen ortsflexibel zu arbeiten?“ erfüllt werden:

    • Festlegung von festen Home-Office-Tagen (ganztags oder halbtags)
    • Festlegung von flexiblen Home-Office-Tagen
      d. h. Festlegung der Zahl der wöchentlichen Home-Office-Tage, die dann in Abhängigkeit von dienstlichen Notwendigkeiten – nach vorheriger Abstimmung mit der Führungskraft – genommen werden.
    • Kombination von festen und flexiblen Home-Office-Tagen
    • Home-Office im Blockmodell
      d. h. Home-Office ist aus dienstlichen Gründen nur in bestimmten Zeiträumen möglich

    Es empfiehlt sich, in den Vereinbarungsgesprächen eine Absprache zu treffen, wie die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen sichergestellt werden kann.

  • Wie auch bei der bisherigen Regelung ist dies unverändert möglich, sofern es mit der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten einvernehmlich abgesprochen und geregelt wurde.

  • Es gelten die gleichen Regelungen, die auch bei der Arbeit in der Hochschule Bremen gelten. Auch die Zeitaufschreibung ändert sich nicht. Es empfiehlt sich, in dem Vereinbarungsgespräch z. B. zu regeln, ob in den Zeitaufschreibungen ein Hinweis auf Home-Office oder mobile Arbeit aufgenommen werden soll.

  • Mobile Arbeit (unregelmäßig, sporadisch, kurzfristig) wird nur noch zwischen Ihnen und Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten vereinbart. Sie brauchen daher keinen Antrag an das Personaldezernat zu stellen.

  • Für Home-Office (regelmäßig wiederkehrend, auf Dauer angelegt, regelhaft ganze Arbeitstage) gilt weiterhin ein formelles Antragsverfahren (Antrag s. u.). Hier stimmen Sie sich mit Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten ab. Mit ihrer bzw. seiner Unterschrift schicken Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag bitte an das Personaldezernat. Ihr Antrag gilt automatisch als genehmigt, wenn drei Monate vergangen sind, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Die Genehmigung gilt dann regelmäßig für zwei Jahre.

  • Wesentlich sind zwei Punkte:

    • Besondere Regelungen zum Gesundheitsschutz nach der Arbeitsstättenverordnung
    • Bereitschaft, an Desk-Sharing-Modellen teilzunehmen

    Beim Home-Office gilt eine Vorschrift, die auch für Ihren Arbeitsplatz in der HSB gilt: Die Arbeitsstättenverordnung. Daher benötigen wir von Ihnen zusätzliche Angaben, um bewerten zu können, ob die Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung auch eingehalten werden. Bitte bedenken Sie: Diese Regelungen wurden eingeführt, um Ihnen eine Arbeitsumgebung zu bieten, die Ihre Gesundheit möglichst wenig belastet. Und genau diese Absicht haben die Nachfragen in dem Antrag auf alternierende Telearbeit: Auch zu Hause sollen Sie in einer gesundheitsschonenden Umgebung arbeiten können.
    Desk-Sharing-Modelle befinden sich aktuell in der Hochschule Bremen in der Erprobung. Ob und inwieweit diese Modelle auf die gesamte Hochschule ausgerollt werden, ist aktuell offen. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn sich Änderungen ergeben.

  • Auf jeden Fall! Hierzu sind Sie bereits aufgrund Ihres Arbeitsvertrages verpflichtet. Und der gilt natürlich auch, wenn Sie ortsflexibel arbeiten.

  • Eine schriftliche Kündigung der Vereinbarung ist selbstverständlich möglich, in besonders dringenden Fällen sogar mit sofortiger Wirkung. Schicken Sie die Kündigung mit einer Gegenzeichnung durch Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten bitte an das Personaldezernat (Kontaktdaten s. u.).

  • Ja, das ist aus dienstlichen Gründen mit einer Vorlaufzeit von sechs Wochen möglich.

  • Bitte stimmen Sie sich zunächst wegen der Fortführung mit Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten ab.
    Wenn Sie die bestehende Regelung einfach fortführen möchten und Ihr häuslicher Arbeitsplatz unverändert geblieben ist, dann schicken Sie eine formlose Mail wegen der Fortführung an die Ansprechperson im Personaldezernat (s. u.). Nehmen Sie bitte Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten in cc.

    Möchten Sie ein verändertes Home-Office-Modell nutzen, dann nutzen Sie bitte den Antrag (s. u.). Sofern Ihr häuslicher Arbeitsplatz unverändert geblieben ist, brauchen Sie die entsprechenden Angaben in dem Antragsformular nicht zu machen. Um Missverständnisse zu vermeiden, geben Sie bitte an, dass es keine Veränderungen beim häuslichen Arbeitsplatz gegeben hat.

  • Wenn Sie die Hochschule verlassen und in eine andere bremische Einrichtung wechseln, dann endet die bisherige Vereinbarung automatisch. Wenn Sie innerhalb der Hochschule wechseln, steht ein neues Vereinbarungsgespräch an, in dem nach den Bedingungen im neuen Bereich eine neue Regelung getroffen wird.

  • Gerne können Sie die Leitung des Personaldezernats kontaktieren. Das Personaldezernat bereitet aktuell eine Info-Veranstaltung zum Thema „Vereinbarungen zum ortsflexiblen Arbeiten“ vor, die im Frühjahr 2025 stattfinden wird. Die genauen Termine werden noch bekanntgegeben.

  • Das ist richtig. Es betrifft vorrangig technische Rahmenbedingungen wie Zeiterfassung und Dokumentenmanagementsysteme. An diesen Stellen gelten dann die Regelungen für die Hochschule Bremen. Zur Frage der Ausstattung eines Arbeitsplatzes im Home-Office finden aktuell interne Abstimmungen statt.

Dokumente

  • Rundschreiben Senator für Finanzen zur Dienstvereinbarung der Freien Hansestadt Bremen (PDF, 265 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Dienstvereinbarung der Freien Hansestadt Bremen zum ortsflexiblen Arbeiten (PDF, 188 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Handlungshilfe zur Dienstvereinbarung ortsflexibles Arbeiten vom 6. September 2023 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Handlungshilfe zur Dienstvereinbarung ortsflexibles Arbeiten vom 4. Juli 2024 (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Selbsteinschätzung ortsflexibles Arbeiten (PDF, 67 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Arbeitsplatzgestaltung (PDF, 491 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Checkliste Arbeitssicherheit (PDF, 586 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Antrag Homeoffice (PDF, 752 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechperson

Katharina Launer
+49 421 5905 2410
+49 176 1514 0267
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