Wenn Sie krank sind und Ihre Aufgaben in der HSB nicht wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, Ihre/Ihren Vorgesetzte:n und auch das Personaldezernat zu informieren.
Es geht darum, dass der Bereich, in dem Sie arbeiten, sich organisieren kann, damit der Dienstbetrieb möglichst ohne Einschränkungen weiter funktionieren kann. Das Personaldezernat muss informiert werden, damit dokumentiert werden kann, dass Sie trotz der Abwesenheit unverändert ein Gehalt bekommen.