Wenn Sie z. B. über einen außergewöhnlich langen Zeitraum erkrankt sind, sehr häufig erkrankt sind oder konkrete Leistungseinschränkungen beobachtet werden, ist die Hochschule Bremen verpflichtet, ein amtsärztliches Gutachten einzuholen.
Die notwendigen vorbereiteten Schritte übernimmt das Personaldezernat, das Ihnen dann auch für Fragen zur Verfügung steht.