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Informationen für Beschäftigte

Väter an der Hochschule Bremen

Das Rollenverständnis von Vätern befindet sich im Wandel. Demnach kann ein steigendes Interesse auf Seiten der Väter beobachtet werden, die sich aktiv an der Kinderfürsorge beteiligen wollen. Väter möchten zunehmend an der Entwicklung ihrer Kinder teilhaben und mit ihnen Zeit verbringen.

Auch das Familienbüro will Väter sichtbar machen und zu speziell auf Väter zugeschnittene Themen informieren. Wir wollen Väter langfristig dabei unterstützen ihre individuellen Lebensentwürfe der Vaterschaft umzusetzten.

Vaterschaften:

  • Der werdende Vater
  • Der Vater in den unterschiedlichen Lebensphasen des Kindes
  • Der abwesende Vater - berufliche Anforderungen
  • Der alleinerziehende Vater
  • Der Vater mit behinderten Kindern
  • Der Vater als Witwer
  • Der getrennt lebende Vater
  • Der Patchwork-Vater
  • Der soziale Vater - Adoptions- und Pflegevater
  • Der arbeitslose Vater
  • Der kranke Vater
  • Der Großvater und Ersatz-Großvater

Vätergeschichten

Wir möchten den Vätern hier die Möglichkeit geben, über ihr Vatersein zu berichten. Wenn Sie mögen, senden Sie dem Familienbüro Ihre Vatergeschichte zu.

Gerne möchten wir die Väterperspektive hochschulintern bekannter machen - auch als Anregung für andere Väter.

  • Fragebogen zur Vereinbarkeit von Vätern in Beruf und familie (PDF, 107 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Artikel - Darum sind Väter immer müder als Mütter (PDF, 151 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Väter in Elternzeit

Immer mehr Väter wünschen sich Elternzeit mit ihrem Kind. Doch was genau sind die Rechte von Vätern und worauf müssen sie bei der Beantragung der Väterzeit achten?

  • Die Väterzeit muss mindestens sieben Wochen vor ihrem Beginn formell beim Dezernat 1 - Personalstelle eingereicht werden. Der Vater hat einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes. Auch ist dem Vater freigesttellt, wann die Elternzeit beginnt.

  • Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld während der ersten 14 Lebensmonate. Elterngeld wird allerdings nicht in Kalendermonaten, sondern in Lebensmonaten des Kindes gezahlt. Dies sollte bei der Anmeldung der Väterzeit beachtet werden.

    Anspruch auf Elterngeld hat der Vater nur, wenn er mindestens zwei Monate Väterzeit nimmt und das Kind in dieser Zeit nicht durch dritte, beispielsweise eine Tagesmutter, betreut wird. Die zwei Monate müssen nicht am Stück erfolgen und können gemeinsam in der Elternzeit der Mutter liegen. Viele Paare entscheiden sich für die Elternzeit durch die Mutter bis zum 1 Geburtstag und die Väterzeit für den 13. und 14. Lebensmonat (die sogenannten Partnermonate).

    Der Vater kann maximal 30 Wochenstunden während der Väterzeit in Teilzeit arbeiten. Übersteigt seine Arbeitszeit diese 30 Wochenstunden, hat er kein Anspruch auf Elterngeld.

  • Das Elterngeld liegt je nach Einkommenshöhe bei 65% bis 67% des bereinigten Nettoeinkommens, überschreitet allerdings nicht die Grenze von 1.800 Euro. Arbeitet der Vater in Teilzeit, erhält er 65% bis 67% des wegfallenden Einkommens.

  • So sag ich’s meinem Vorgesetzten. Elternzeit, Wiedereinstieg und flexible Arbeitsmodelle erfolgreich vereinbaren
  • Familienbewusste Personalpolitik für Väter - so funktioniert's
  • Mann wird Vater - Informationen für werdende Väter zur Geburt - vorrätig im Familienbüro
  • Ich bin dabei! Vater werden - vorrätig im Familienbüro
  • Väter und Vereinbarkeit - Leitfaden für väterorientierte Personalpolitik

Vater-Kind-Kur

Nicht immer ist es leicht die Balance zwischen Beruf und Familie aufrechtzuerhalten. Dauerbelastungen können dazu führen, dass Sie als Vater kaum noch zur Ruhe kommen und sich müde, ausgepowert und gesundheitlich angeschlagen fühlen. Eine Vater-Kind-Kurmaßnahme kann helfen, Kraft zu tanken und neue Perspektiven zu entwickeln. Immer mehr Einrichtungen haben den Bedarf erkannt und halten spezielle Kurangebote für Väter vor. Die wichtigsten Fragen rund um eine Vater-Kind-Kur werden hier beantwortet.

  • Vater-Kind-Kuren sind ein Angebot für Väter, bei denen bestimmte Gesundheitsrisiken oder bereits bestehende Krankheiten vorliegen. Auch psychosoziale Themen wie Trennung, Pflege oder der Verlust von Angehörigen können dazu führen, dass der Alltag als starke Belastung empfunden wird. Während einer Kur soll sich der Vater erholen und bei Bedarf in entspannter Atmosphäre die Beziehung zu seinem Kind bzw. seinen Kindern stärken. Ein Therapieplan sichert die individuelle medizinische und psychologische Betreuung. Als stationäre Kur findet sie in einer zugelassenen Kurklinik statt und dient der Vorsorge oder Rehabilitation. Eine Kurmaßnahme dauert in der Regel drei Wochen. Es geht allerdings nicht nur um die Gesundheit des Vaters wie bei klassischen Kuren. Das Kind bzw. die Kinder werden bei eigener Indikation ebenfalls medizinisch behandelt.

  • Die gesetzlichen Grundlagen für Vater-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Hiernach besteht eine Rechtsanspruch für gesetzlich versicherte Personen auf eine Vorsorge-Maßnahme, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenwirken, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

    Medizinische Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V werden immer stationär erbracht, auch ohne dass ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (§ 24 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 23 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Ein Anspruch auf eine Rehabilitations-Maßnahme besteht, um eine Krankheit zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.

    Privatversicherte sollten individuell klären, ob ihr Vertrag bzw. die Beihilfe eine Vater-Kind-Kurmaßnahme vorsieht.

  • Kinder können zur Vater-Kind-Kur mitgenommen werden, wenn:

    • sie höchstens 12 Jahre alt sind, für Kinder zwischen 12 und 14 Jahren muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Ausnahme: Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze
    • sie ebenfalls krank oder gesundheitlich gefährdet sind
    • ihnen eine Trennung vom Vater psychisch nicht zumutbar ist
    • die Beziehung zwischen Vater und Kind belastet ist
    • es keine andere Betreuungsmöglichkeit für die Kinder gibt

    Damit der Vater sich auf seine im Therapieplan vorgesehenen Anwendungen konzentrieren kann, verfügen die Kureinrichtungen über pädagogische hochwertige Kinderbetreuungsangebote. Während einer stationären Vorsorgemaßnahme sind Kinder von der Schulpflicht befreit.

    Gut zu Wissen: Fast alle Kureinrichtungen bieten pädagogisch geschultes Personal, das schulpflichtige Kinder während der Kur unterrichtet. Der Unterrichststoff wird im Allgemeinen mit der Schule der Kinder abgeklärt, sodass die Kinder fachlich nichts versäumen.

  • Als ersten Schritt benötigen Sie ein Attest-Formular für Ihren Kurantrag. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder einer Beratungsstelle, wie zum Beispiel dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. oder dem Deutschen Müttergenesungswerk.

    Zur Beantragung einer sogenannten Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Beamte suchen einen Amtsarzt bzw. Vertrauensarzt auf. Hält der Arzt die Kur für medizinisch erforderlich, bekommen Sie von ihm die entsprechenden Atteste sowie den ausgefüllten Kurantrag.

    Mit diesen Unterlagen beantragen sie dann bei Ihrer Krankenkasse eine Vater-Kind-Kur. In Abstimmung mit Ihnen wird eine geeignete Klinik für Ihre Kur gesucht. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, das Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten zu beachten. Soblad die schriftliche Zusage der Krankenkasse vorliegt, kann in der Klinik ein Termin reserviert werden.

  • Nein. Der § 10 des Bundesurlaubsgesetzes gibt vor, dass Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Das heißt: Berufstätige Väter müssen für eine ärztlich verordnete Vater-Kind-Maßnahme keinen Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin ist verpflichtet, Sie für die Dauer der Kur freizustellen und währenddessen nach § 9 Entgeltforzahlungsgesetz das entsprechende Gehalt zu bezahlen. Sie müssen lediglich die Kostenübernahmeerklärung beziehungsweise Bewilligung vorab vorlegen. Für Beamte gelten entsprechenden Regelungen.

  • Ja. Bei Männern äußern sich die Folgen von Dauerstress häufig mit anderen körperlichen oder psychischen Symptomen als bei Frauen. zudem ist der Umgang mit Krankheiten oft ein anderer. Väter sollten deshalb auf die Wahl der richtigen Kureinrichtung achten. Informieren Sie sich, welche Einrichtungen spezielle Angebote für Väter anbieten. Immer mehr Kliniken integrieren männerspezifische Behandlungsansätze in ihrem Kompetensprofil und bieten damit ein eigens auf Väter ausgerichtetes Konzept an.

  • Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Kur nach Bewilligung der Maßnahme. Privat Krankenversicherte stellen den Antrag bei ihrer Versicherung. Klären Sie vorab, ob Ihr Vertrag die Übernahme von Kurkosten einschließt. Beamte reichen den Kurantrag bei der Beihilfestelle ein. Unabhängig von der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung steht es Interessierten jederzeit frei, eine Kur zu mache, die sie selbst bezahlen.

  • Sollte die Krankenversicherung ihren Kur-Antrag ablehnen, können Väter innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei ihrer Krankenkasse einlegen. Das machen Väter am besten gemeinsam mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin, bzw. einer Beratungsstelle. Eine festgelegte Form für das Widerspruchsschreiben gibt es nicht.

  • Gesetzlich Versicherte, die nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen zusätzlich 10 Euro pro Tag an den Träger der Maßnahme zahlen. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind keine Zuzahlungen erforderlich.

    Bei den Reisekosten übernehmen gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Pro Fahrt und Person sind das mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Alleinerziehende Väter, denen das Geld für den gesetzlichen Eigenanteil fehlt, können durch Spendenmittel des Deutschen Müttergenesungswerks unterstützt werde.

    Privat Versicherte klären die Zuzahlungsbeträge mit ihrer Versicherung bzw. zuständigen Beihilfestelle ab.

  • Eine Vater-Kind-Kur kann grundsätzlich alle vier Jahre durchgeführt werden.

Freistellung für Kur und Rehabilitation

  • Eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird, gilt als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Vorerkrankungen, die im ursächlichen Zusammenhang stehen, werden ggf. auf den Sechs-Wochen-Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitfall, angerechnet.
    Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme und die voraussichtliche Dauer, unverzüglich mitzuteilen. Nach Beendigung ist ein Entlassungsschein der Kurklinik einzureichen.

  • Für eine Heilkur, die nach einem amtsärztlichen Zeugnis zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit notwendig ist, wird Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt. Das Gleiche gilt bei einer nach dem Bundesversorgungsgesetz bewilligten Badekur, einer nach dem Bundesentschädigungsgesetz im Rahmen eines Heilverfahrens bewilligten Kur oder eine von einem Sozialversicherungsträger bewilligten Badekur. Die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses ist nicht erforderlich.

  • Vater-Kind-Kur im Müttergenesungswerk
  • Vater-Kind-Kur beim Mutter-Kind-Hilfswerk
  • Serviceportal Land Bremen Vater-Kind-Kur
  • Performa Nord Beihilfe
  • Beratungsstelle in Bremen

Weitere Informationen

Wenn Sie Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder bei der Klärung von Vaterschaften suchen, Beurkundungen wünschen oder eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten wollen, dann wenden Sie sich bitte an unten genannte Einrichtungen.

  • Sozialzentren Bremen
  • Jugendamt

Wir wünschen Ihnen auf den folgenden Väterseiten informatives und unterhaltendes:

  • Vaterfreuden
  • Papa
  • Väterzeit
  • Väter und Karriere
  • Väter - Website für den Mann mit Kind
  • Väter-Experten-Netz
  • VAMV, Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Bremen e.V.
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