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  1. Startseite
  2. Forschen
  3. Forschungsdatenmanagement
  4. FDM Allgemein

Forschungsdatenmanagement - einfach erklärt!

Forschungsdatenmanagement:

Forschungsdaten sind das Herzstück wissenschaftlicher Arbeit. Aber wie gehe ich mit diesen Daten bei der Planung und Durchführung von Projekten um und was geschieht mit den Daten nach der Erhebung? Gedanken und Antworten dazu sind unter dem Begriff Forschungsdatenmanagement (FDM) zusammengefasst, das den gesamten Lebenszyklus von Forschungsdaten umfasst. Es geht darum, diesen Lebenszyklus zu durchdenken, zu planen und bewusst zu gestalten.

In Lego wird eine Person dargestellt, die forscht.

© Image-Source: Bres, E. E., & Bittner, C. (2024). A collection of AI generated images visualising various RDM aspects (1.0.0). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.11147887

Alle Schritte eines Forschungsdatenlebenszyklus in Lego dargestellt

© Image-Source: Bres, E. E., & Bittner, C. (2024). A collection of AI generated images visualising various RDM aspects (1.0.0). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.11147887

Der Forschungsdatenlebenszyklus: Von der Idee bis zur Wiederverwertung

Der Lebenszyklus Ihrer Forschungsdaten beginnt mit der Planung, gefolgt von Erhebung, Verarbeitung, Analyse und schließlich der Archivierung. In jeder Phase sorgt ein gutes Datenmanagement dafür, dass Ihre Daten geschützt, auffindbar und wiederverwendbar bleiben.

Gutes Forschungsdatenmanagement hilft, rechtliche und ethische Standards zu erfüllen und stärkt die Transparenz Ihrer Forschung. Es sichert den langfristigen Erfolg Ihrer Arbeit, da gut dokumentierte Daten von der Community geschätzt und genutzt werden.

Gestalten Sie den Forschungsdatenlebenszyklus aktiv mit!

Um die einzelnen Schritte des Forschungsdatenlebenszyklus genauer zu verstehen, schauen Sie sich die Liste unten an. Sie führt Sie zu den fünf wichtigsten Schritten und den jeweiligen Webseiten mit detaillierten Informationen.

  • Konzeption und Planung
  • Generieren oder Nachnutzung
  • Aufbereitung und Analyse
  • Archivierung und Bereitstellung
  • Recht und Ethik

FDM FAQ

Wenn Sie noch mehr Antworten auf häufige Fragen suchen, werfen Sie einen Blick auf die von den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW bereitgestellten Informationen. Dort finden Sie Antworten auf typische Fragen, die den Hochschulen im Alltag begegnen – sorgfältig und präzise für Sie aufbereitet.

  • FDM FAQ: FDMScouts.NRW
 Fragen? Antworten! FDM-FAQ

© FDMScouts.NRW

Testen Sie sich selbst – beantworten Sie folgende Frage

Was bedeutet FAIRe Daten?

FAIR- aber wie?

Die FAIR-Prinzipien sind die Grundlage für das Forschungsdatenmanagement und stehen für:

  • Findable (Auffindbar): Forschungsdaten sollten leicht zu finden sein, z.B. durch aussagekräftige Metadaten und persistente Identifikatoren.

  • Accessible (Zugänglich): Daten sollten für andere Nutzer:innen zugänglich sein, einschließlich klarer Zugriffsbedingungen und -protokolle.

  • Interoperable (Interoperabel): Daten sollten so strukturiert sein, dass sie mit anderen Datensätzen interagieren können, z.B. durch die Verwendung offener Standards.

  • Reusable (Wiederverwendbar): Forschungsdaten sollten so aufbereitet sein, dass sie von anderen in unterschiedlichen Kontexten wiederverwendet werden können.

Diese Prinzipien fördern eine verantwortungsvolle Nutzung und Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten und unterstützen die wissenschaftliche Gemeinschaft dabei, Erkenntnisse effizienter zu teilen.

Playmobil die das Akronym FAIR darstellen

© FAIR data publishing“ von verbeeldingskr8 ist lizenziert unter CC BY-NC-SA 2.0

  • F steht für Findable (Auffindbarkeit)
  • A steht für Accessible (Zugänglichkeit)
  • I steht für Interoperable (Interoperabilität)
  • R steht für Reusable (Wiederverwendbarkeit)

Anforderungen von Fördermittelgebern

Viele Forschungsförderer, darunter auch nationale und internationale Einrichtungen, verlangen ein sorgfältiges Forschungsdatenmanagement. Sie erwarten, dass Daten aus öffentlich geförderten Projekten als öffentliches Gut betrachtet und nach Möglichkeit offen zugänglich gemacht werden.

Die Fördermittelgeber orientieren sich dabei an den FAIR-Prinzipien. Rechtliche Vorgaben zur Veröffentlichung und der Schutz sensibler Daten werden dabei berücksichtigt. Häufig wird auch ein Datenmanagementplan (DMP) gefordert.

Da die Anforderungen je nach Fördermittelgeber variieren können, sollten die spezifischen Vorgaben in den jeweiligen Ausschreibungen geprüft werden. Zudem gibt es oft die Möglichkeit, Mittel für FDM-Maßnahmen zu beantragen. Bei Fragen hierzu, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Europäische Union

  • Anträge im EU-Programm Horizon Europe stellen besondere Anforderungen an das FDM. Forschungsdaten sind standardmäßig offen zugänglich ("open by default"). Ausnahmen sind möglich, etwa bei datenschutzrechtlichen Bedenken, Patentvorhaben oder wenn das Projektziel gefährdet wäre.

    Ein erster DMP muss bereits mit dem Förderantrag eingereicht werden. Darin sollten Informationen zu den erhobenen Daten, verwendeten Standards, Veröffentlichungsplänen und zur Langzeitarchivierung enthalten sein. Innerhalb der ersten sechs Monate des Projekts muss der DMP ausgearbeitet und bei Bedarf angepasst werden.

    Nützliche Informationen zur Erstellung eines DMP bietet die Europäische Kommission. Hier finden Sie den EU Horizon DMP Template

Deutschland

  • Für die DFG ist ein fachspezifisch angemessener Umgang mit Forschungsdaten entscheidend für qualitativ hochwertige und anschlussfähige Forschung. Forschungsdaten sowie die zugrunde liegenden Objekte müssen sorgfältig geplant, dokumentiert und beschrieben werden.

    "Werden in dem geplanten Projekt systematisch Forschungsdaten erhoben, die für eine Nachnutzung geeignet sind, sollte der Antrag ein entsprechendes Konzept für die Überführung der Forschungsdaten in vorhandene Datenbanken oder Repositorien enthalten. Häufig ist es in diesem Fall sinnvoll, bereits in der Planungsphase Kontakt zu den Ansprechpersonen der entsprechenden Infrastrukturen aufzunehmen, um existierende Standards nutzen zu können oder um gegebenenfalls anfallende Kosten für diese Schritte in den Antrag integrieren zu können."

    Weitere Informationen finden Sie hier: Checkliste der DFG zum Thema Forschungsdaten bzw. Forschungsdatenmanagement.

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

    Das BMBF hat einen „Aktionsplan Forschungsdaten“ verabschiedet, der wissenschaftspolitische Ziele zum Forschungsdatenmanagement festlegt. Einheitliche Anforderungen für alle Forschungsprojekte gibt es jedoch (noch) nicht. Die Vorgaben zum FDM werden in den einzelnen Förderausschreibungen festgelegt und hängen stark von den beteiligten Fachbereichen ab. In Fächern mit einer fortgeschrittenen FDM-Kultur, wie der Bildungsforschung, wird oft ein fachspezifischer Datenmanagementplan und eine „Stellungnahme zur Erhebung neuer Daten“ als Teil des Antrags gefordert. Weitere Informationen finden Sie hier: Aktionsplan Forschungsdaten (BMBF)

    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

    Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erwartet von geförderten Projekten ein Forschungsdatenmanagement nach den FAIR-Prinzipien. Der Projektträger BLE unterstützt dabei die Sicherung und Nachnutzbarkeit der Daten. Ein Merkblatt der BLE richtet sich an Antragstellende und Empfänger von Fördermitteln. Es enthält Hinweise zur Erstellung eines Forschungsdatenmanagementplans (FDMP) und beschreibt die Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber dem BMEL und der BLE. Weitere Informationen finden Sie hier: Merkblatt zum FDM (BMEL)

    Für die Förderprogramme der Bundesministerien gilt:

    • Die Anforderungen können je nach Ausschreibung unterschiedlich sein. Es wird daher empfohlen, vorab die spezifischen Vorgaben zum Format zu prüfen.     
    • Ein Verwertungsplan der Forschungsergebnisse ist erforderlich.    
  • Bei Anträgen an die VolkswagenStiftung ist ein Datenmanagementplan erforderlich. Die Stiftung bietet hierfür eine Vorlage an, die sieben Fragen zu Datenherkunft, Datentypen, Datenorganisation und -publikation umfasst. Wenn bereits feststeht, in welchem Repositorium die Daten veröffentlicht werden, sollten die entsprechenden Anforderungen, wie Dateiformate und Metadaten, im DMP berücksichtigt werden. Es ist außerdem ratsam, das geplante Datenmanagement im Antrag kurz darzustellen, auch wenn dies nicht explizit gefordert wird. Weitere Inforamtionen finden Sie hier: DMP VolkswagenStiftung

Formulierungshilfen bei Antragsstellungen

  • Formulierungshilfen Antragsstellungen von FORTH-BW
  • Formulierungshilfe bei Datenspeicherung im Antragsverfahren FORTH-BW-Projekt
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