REVEALD
| Projektleitung | Form, Stephan, Prof. Dr. |
|---|---|
| Projektbeteiligte | Veith, Stefan, Prof. Dr. |
| Durchführende Organisation | Hochschule Bremen, Fakultät 1 |
| Projekttyp | HSB-intern gefördertes Projekt |
| Mittel- bzw. Auftragsgeber | Hochschule Bremen, F&E-Fonds |
| Förder- bzw. Auftragssumme | 6.394,00 € |
| Laufzeit | 06/2026 - 05/2027 |
| Forschungscluster | DTX |
Zur Unterstützung der Transformation zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft hat die Europäische Kommission die 2014 verabschiedete Non Financial Reporting Directive (NFRD, Richtlinie (EU) 2014/95) als unzureichend erachtet und nachgeschärft. Dies geschah mit der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) und den sie konkretisierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS), um so Nachhaltigkeit im Werte- und Zielsystem von Unternehmen und Stakeholdern sowie als festen Bestandteil von Unternehmenssteuerung, Risikomanagement und Markttransparenz zu verankern. Die Wirksamkeit der CSRD steht aus zwei Gründen in einem Spannungsverhältnis: Erstens haben nicht alle Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt; Ende 2025 stand dies in sieben Staaten noch aus, darunter Deutschland. Zweitens sollen die Regularien der CSRD insgesamt durch die Richtlinie (EU) 2025/794 („Stop the clock“) verzö- gert und in abgeschwächter Form in Kraft treten. Aus diesem Grund ergibt sich ein einzigartiger Datensatz für die kapitalmarktorientierte Rechnungslegungsforschung: in einem relativ homogenen Rechtsraum liegt für einen Teil der Unternehmen CSRD-konforme Geschäftsberichte vor, für einen anderen Teil nicht. Das Projekt hat die Untersuchung der Umsetzung der Regularien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen und der damit transparent werdenden Effekte zur Verbesserung der nachhaltigen Unternehmensführung und -entwicklung zum Gegenstand. Es betrachtet die Entwicklung der Berichterstattung im Zeitverlauf für eine Behandlungs- und Kontrollgruppe, um so die Wirksamkeit der Regulierung in qualitativer und quantitativer Hinsicht einschätzen zu können. Dies ermöglicht die Entwicklung ausgewählter Indikatoren zur Nachhaltigkeit im Zeit-, Branchen- und Ländervergleich, und leistet insofern einen Beitrag zur Beurteilung der Wirksamkeit der EU-Initiativen.