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  5. Systemakkreditierung

Qualität in Studium und Lehre

Systemakkreditierung

„Mit der Systemakkreditierung stärken wir die Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre und sorgen damit für die Sicherstellung des Studienerfolgs in der Hochschule Bremen. Daraus erwächst für die Zukunft Anspruch und Verpflichtung.“

Prof. Dr. Konrad Josef Wolf Rektor der Hochschule Bremen

Siegel Systemakkreditiert Akkreditierungsrat

FAQ

  • Die Systemakkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung an deutschen Hochschulen. Es bewertet das interne Qualitätssicherungssystem, das eine Hochschule für ihre Studiengänge entwickelt hat. Ziel ist es, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Qualitätsstandards in Studium und Lehre durch entsprechende Strukturen und Prozesse sicherzustellen. Systemakkreditierte Hochschulen erhalten das Recht, ihre Studiengänge in internen Verfahren selbst zu akkreditieren.

    Bei Verfahren der Systemakkreditierung werden also nicht einzelne Studiengänge betrachtet, sondern das QM-System der Hochschule als Ganzes. Jetzt kommt das „re“ ins Spiel: Die Hochschule Bremen ist bereits seit 2019 systemakkreditiert. Diese Erstakkreditierung ist bis zum 30.09.2025 gültig. Um die bestehende Akkreditierung termingerecht und „lückenlos“ fortzusetzen, durchläuft die HSB aktuell den Prozess der Systemreakkreditierung. Dabei geht es um die Erkenntnisse und Weiterentwicklungen des QM-Systems als Ganzes, wobei auch exemplarisch einzelne Studiengänge in den Fokus kommen, um aufzuzeigen, wie das System in der Praxis angewendet wurde.

    1. Im Verfahren der Systemreakkreditierung wird Bilanz gezogen: Wie lief der Zyklus der Erstakkreditierung, was wurde umgesetzt, verändert, weiterentwickelt? Wo steht das QM-System der HSB heute? Und – besonders wichtig – was sind die nächsten Schritte, Entwicklungsstufen und Planungen für den anstehenden Folge-Zeitraum? Hierzu hat die HSB einen ca. 50-seitigen Selbstbericht geschrieben. Das Verfahren wird von der externen Akkreditierungsagentur AQAS für den Akkreditierungsrat (s.u.) durchgeführt. Im Verfahren begleitet wird die HSB von einer weiteren Agentur, der  EVALAG.
    2. Der Selbstbericht wird von einer Gruppe externer Gutachter:innen bewertet. Diese Gruppe besteht aus Professorinnen anderer Hochschulen mit Leitungs- und Akkreditierungserfahrung, einem Mitglied aus der Berufspraxis und einer studentischen Vertretung. Die Gruppe besucht die HSB bei zwei sog. Vor-Ort-Begehungen (VOB). Die erste VOB findet am 3. und 4. Juni 2024 statt. Die zweite VOB ist noch nicht terminiert, wird aber voraussichtlich im Verlauf des Wintersemesters 2024/25 erfolgen.
    3. Nach dem Ende der Begutachtung erstellt die Agentur AQAS einen Akkreditierungsbericht.
    4. Dieser Bericht kann Empfehlungen oder Hinweise zu möglichen Auflagen enthalten. Auf den Bericht kann die Hochschule in einer Stellungnahme reagieren.
    5. Der Antrag auf Systemreakkreditierung wird durch die HSB selbst gestellt und zusammen mit dem Akkreditierungsbericht der Agentur beim Akkreditierungsrat eingereicht, der die Akkreditierungsentscheidung ausspricht (voraussichtlich im Sommer 2025). Sollte die Entscheidung Auflagen enthalten, so müssen diese von der HSB erfüllt werden. Zur Auflagenerfüllung wird eine Frist gesetzt.
  • Das Akkreditierungswesen wird durch den Staatsvertrag über die Organisation des gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen und die sog. Musterrechtsverordnung geregelt. Diese Verordnung wurde von den 16 Bundesländern in entsprechende Landesverordnungen überführt. Die Stiftung Akkreditierungsrat, eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer, trägt die Gesamtverantwortung für das Akkreditierungssystem und trifft die Akkreditierungsentscheidungen. Die Stiftung Akkreditierungsrat vergibt ihr Siegel an systemakkreditierte Hochschulen [Link zum Siegel der HSB > webseite?] und erlaubt es diesen, ihre Studiengänge selbst zu akkreditieren. Weitere Informationen zu den akkreditierten Studiengängen der HSB sind in der zentralen Datenbank des Akkrediterungsrates zu finden.

  • Alle Hochschulangehörigen – Studierende, Lehrende und Mitarbeiter:innen – profitieren von den hochschulweiten Standards und Prozessen in Studium und Lehre, die mit dem QM-System etabliert wurden, denn sie tragen dazu bei, die Verlässlichkeit in den Abläufen zu sichern und Informationen über Verfahrenswege und Vorgehensweisen transparent zu machen. Für Studierende geht mit der Systemakkreditierung eine weitere Stärkung ihrer Rolle als Akteur in der Verbesserung von Studium und Lehre einher: Sie werden aktiv in die Entwicklung von Studiengängen einbezogen und können durch verschiedene Feedback-Formate Einfluss auf die Verbesserung der Qualität nehmen. Beschäftigte und Lehrende, insbesondere auch Studiengangsleitungen, Prüfungsausschüsse und andere Gremien, können auf etablierte Standards, eine funktionierende Prozesslandschaft und auf zentrale sowie auf dezentrale QM-Ansprechpartner:innen  in den Fakultäten zugreifen. Auch nach außen ist die Systemakkreditierung ein wichtiges Signal, dass sich unsere externen Partner:innen in Wissenschaft, Wirtschaft, Industrie und Politik auf gesicherte Qualitätsstandards in der Zusammenarbeit mit der HSB verlassen können.

  • Die Verantwortung für das QM-System liegt im Verantwortungsbereich des Konrektorats Studium, Lehre und Internationalisierung. Zur Vorbereitung des Systemreakkreditierungsverfahrens wurde im WiSe 2022/23 der Lenkungskreis Systemakkreditierung ins Leben gerufen, dem Rektoratsmitglieder, ein Vertreter der Studiendekan:innen, der Vorsitzende des QM-Rates, die Leitungen der Stabsstelle Strategie und Planung, des Zentralen Qualitätsmanagements und des Zentrums für Lehren und Lernen, die Stabsstelle Studium und Lehre, das Akademische Controlling, eine DQM-Managerin sowie zwei Studierende angehören. Der Lenkungskreis koordiniert die Bearbeitung von Arbeitspaketen, die als Ergebnis partizipativ angelegter Workshops mit den relevanten zentralen und dezentralen Akteur:innen als Entwicklungsfelder des QM-Systems identifiziert wurden und seither durch gemeinsam definierte Entwicklungsteams bearbeitet werden.

    In die Vor-Ort-Begehungen werden weitaus mehr Hochschulangehörige involviert. In der ersten Begehung, in der es um einen Gesamteindruck des QM-Systems geht, sprechen die Gutachter:innen mit der Hochschulleitung, Vertreter:innen der relevanten zentralen Stellen in Studium und Lehre sowie mit QM-Beteiligten aus den Fakultäten. Für die zweite Begehung werden konkrete Studiengänge sowie einzelne QM-Themen von der Gutachtergruppe zur eingehenderen Begutachtung ausgewählt. Von der Auswahl hängt ab, welche Akteur:innen (dezentral und zentral) in der zweiten Begehung vorrangig beteiligt sind.

  • Das QM-System der HSB zeichnet sich dadurch aus, dass der Impuls für die Studiengangsentwicklung in der Dezentrale und im einzelnen Studiengang mit den ihm zugeordneten Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden verortet ist, flankiert von Dekanaten und dezentralen QM-Manager:innen. Zentrale Stellen unterstützen den Prozess mit Beratungs- und Dienstleistungen. Durch diesen Ansatz konnten QM- und Akkreditierungsexpertise in den Fakultäten verankert werden, so dass die Bedürfnisse der Studiengänge und Fakultäten viel stärker im Mittelpunkt stehen, sie freier und zugleich prozesssicher agieren können.

    Weiterhin liegt eine Stärke des QM-Systems der HSB in der Umsetzung einer konsistenten strategischen Linie von der Wissenschaftsplanung des Landes über die Hochschulentwicklungsplanung in die konkrete Fakultäts- und Studiengangsentwicklung. Dieser strategische Ansatz wird im QM-System der HSB mit einem Fokus auf das Studienerfolgsmanagement kombiniert: Durch gute Studienrahmenbedingungen und Unterstützungsmaßnahmen sollen einmal gewonnene Studierende im Studium begleitet und erfolgreiche Studienabschlüsse erreicht werden.

  • Mit der Veröffentlichung der Akkreditierungsentscheidung durch den Akkreditierungsrat im Sommer 2025 ist das Systemreakkreditierungsverfahren zunächst operativ abgeschlossen. Eventuelle Auflagenerfüllungen werden innerhalb einer vorgegebenen Frist durchgeführt. Die Erstakkreditierung des QM-Systems der HSB endet formal am 30.09.2025, und am 01.10.2025 soll dann fristgerecht der Zyklus der Reakkreditierungsphase beginnen.

Die Systemakkreditierung ist befristet bis zum 30.09.2025. Die Hochschule befindet sich daher aktuell im Verfahren der Systemreakkreditierung.

Systemreakkreditierung

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