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  4. Gleichstellung

Profil

Gleichstellung

Die HSB verfolgt das Ziel, Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen der Hochschule zu verwirklichen. Dazu streben wir einen Wandel der Hochschulkultur an, der die gesamte Organisation einbezieht, von den Führungskräften bis zu den Mitarbeitenden und den Studierenden.

Die Angebote der HSB im Bereich Gleichstellung sind aus dem aktuellen Forschungsstand, der Reflexion vergangener Aktivitäten sowie in Bezug auf derzeitige Bedarfe konzipiert. In unserem Aktionsprogramm zur Gleichstellung formulieren wir Ziele, Maßnahmen und Zuständigkeiten für Gleichstellungsaufgaben im wissenschaftlichen Bereich.

Bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Frauenförderung und Gleichstellung der Geschlechter werden die Hochschulleitung, die Fachbereiche und alle anderen Hochschuleinrichtungen von der Zentralen Frauenbeauftragten und von der Zentralen Kommission für Frauenfragen (ZKFF) beraten und unterstützt. Auf Fakultätsebene sind zudem auch die Dezentralen Frauenbeauftragten wichtige Ansprechpartnerinnen bezüglich Frauenförderung und Geschlechtergleichstellung.

Die HSB versteht Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der Hochschule betrifft. Ein Ort, an dem viele Fäden zusammenlaufen, ist die Gleichstellungsstelle. Sie wird von der Zentralen Frauenbeauftragten geleitet.

  • Ansprechpersonen und Kontakte

Aktuelle Handlungsfelder

Aktuell setzen wir folgende Handlungsfelder ins Zentrum der Gleichstellungsarbeit an der HSB:

  • Ein zentrales Ziel der Gleichstellungsarbeit an der HSB ist die Erhöhung der Anzahl von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen. Als Hochschule der angewandten Wissenschaften mit einer starken Ausprägung in den MINT-Fächern strebt die HSB insbesondere eine Steigerung des Professorinnenanteils in jenen Bereichen an, in denen Frauen bislang unterrepräsentiert sind.

    Wichtige Handlungsfelder sind hier die derzeitige gleichstellungsorientierte Überarbeitung des Berufungsleitfadens und der Ausbau einer proaktiven Rekrutierung zur erfolgreicheren geschlechtergerechten Personal­gewinnung.

    Neu entwickelt wurde eine Handreichung, um Kommissionsmitglieder in ihren Gender- und Diversity-Kompetenzen zu unterstützen und geschlechtergerechte Personalauswahlverfahren zu fördern.

    Eine weitere geplante Maßnahme sind gezielte Gender-Trainings für Entscheidungs­träger*innen.

    Außerdem streben wir an, die an der HSB bereits vorhandenen Strategien zur Gewinnung und zum Verbleib von Frauen in MINT-Bereichen, insbesondere in MINT-Spitzenpositionen zu optimieren und zu erweitern sowie die Sichtbarkeit von Frauen innerhalb der Hochschule und nach außen zu fördern.

    Frauen, die sich durch die Bemühungen der HSB um die Erhöhung des prozentualen Anteils von Frauen in den Gremien akademischer Selbstverwaltung vergleichsweise überproportional engagieren und daher mit einer rechnerisch deutlich höheren Belastung konfrontiert sind, sollen entsprechende, an die jeweilige berufliche oder persönliche Situation angepasste Entlastungen  erhalten.

  • Zur Gewinnung von Studentinnen in die MINT-Fächer und zur Unterstützung von Studien­­einsteigerinnen in männerdominierten naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen hat die HSB seit 2012 ein stark nachgefragtes und mehrfach ausgezeichnetes Mentoring-Programm entwickelt. Das Mentoring-MINT-Programm wurde in den letzten Jahren über das Professorinnenprogramm drittmittelfinanziert. 2022 wurde die für das Programm zuständige Personalstelle entfristet. Somit ist das Projekt nachhaltig abgesichert.

  • Die HSB vertritt eine eindeutige Null-Toleranz-Haltung gegenüber sexuali­sierter und anderer Diskriminierung, Belästigung und Gewalt und verpflichtet sich, jeglicher Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt sowohl in der Hochschule als auch im außerhochschulischen, mit dem Beschäftigungs­verhältnis oder Studium in Verbindung stehenden Umgang entgegenzuwirken.

    Alle Mitglieder und Angehörigen der HSB haben Anspruch auf vorbeugende und unterbindende Schutzmaßnahmen durch die Hochschule. Die Hochschule verfügt über klare Maßnahmen und Regelungen, die entsprechende Vorfälle untersuchen, diesbezügliche Verhaltensweisen in gesetzlich vorgesehenem Rahmen sanktionieren und Betroffene wie Zeug*innen unterstützen.

    Vertrauliche Erstberatung für alle Hochschulangehörigen bei Fällen von sexuali­sierter und anderer Diskriminierung, Belästigung und Gewalt bieten u.a:

    • die Zentrale Frauenbeauftragte
    • die Dezentralen Frauenbeauftragten der Fakultäten
    • die Frauenbeauftragte nach LGG
    • der Personalrat
    • die Schwerbehindertenvertretung
    • die ADE Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt

    Offizielle Beschwerden können bei der Beschwerdestelle in der Rechtsstelle eingereicht werden.

    Gesetzliche Grundlage zum Verbot von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an der HSB bieten neben dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) insbesondere die Richtlinie der HSB zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz sowie die Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die die Umsetzung des AGG für den Umgang mit sexualisierter Diskiminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz konkretisieren.

    Derzeit werden an der HSB eine Antidiskriminieurngs-Satzung und eine erläuternede Handreichung erarbeitet, in denen auch der Schutz der Studierenden explizit ausgedrückt sein wird.

    Des Weiteren besteht das Vorhaben, einen für alle Hochschulangehörigen verpflichtenden institutionellen Verhaltenscodex zu erarbeiten.

  • Geschlecht ist vielfältig und Geschlechtervielfalt ist Realität an der Hochschule. Wir haben den Anspruch, allen Hochschulangehörigen einen möglichst diskriminierungsfreien Studien- und Arbeitsalltag zu ermöglichen. Dazu sind an verschiedenen Stellen noch strukturelle Veränderungen notwendig, um Hürden abzubauen, die insbesondere trans*, inter* und nicht-binären Personen im Weg stehen können. So streben wir an, entsprechend der Handlungsempfehlungen der bukof ein Verfahren zu etablieren, mit dem Änderungen des  Namens und des Geschlechtseintrags an der Hochschule möglichst barrierearm, transparent und mit geringem bürokratischem Aufwand möglich werden.

  • Mit dem Ziel, die Gender-Kompetenz aller Hochschulangehörigen zu fördern und diesbezüglich zeitgemäße Wissensstandards in der Hochschulkultur zu etablieren, plant die HSB zu diesem Themenbereich Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Hochschulangehörigen.

    Die Implementierung, kontinuierliche Durchführung und strukturelle Verankerung entsprechender Trainings, die die gesamte Organisation der Hochschule miteinbeziehen, zunächst jedoch am vordringlichsten Personen in Entscheidungs- und Führungspositionen, soll möglichst zeitnah umgesetzt werden.

    Als Einführung in die Themenfelder Gender-Kompetenz und Diversity-Kompetenz stellt die HSB allen Interessierten eine entsprechende Handreichung zur Verfügung.

    Außerdem veröffentlicht die Gleichstellungsstelle eine Auswahl hilfreicher Materialien und Links dazu.

    Geschlechtergerechte Sprache:

    Ein besonders wichtiges Feld von Gender-Kompetenz ist Sprache. Sprache ist das zentrale Ausdrucksmittel in Wissenschaftsinstitutionen. Mit unseren Formulierungen schaffen wir Vorstellungsbilder und prägen das, was fortan als Normalität gilt. Wir können durch Sprache Ausschlüsse produzieren, aber auch Zugänge ermöglichen. Für gesprochene und geschriebene Sprache, die alle Menschen gleichermaßen wertschätzt, sind geschlechtergerechte und geschlechtersensible Formulierungen unverzichtbar.

    Bereits 2014 haben die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten (LaKoF) und die Landesrektor*innenkonferenz eine Orientierungshilfe für eine gendergerechte Sprache an den Hochschulen im Land Bremen herausgegeben. Zudem gibt es die Handreichung Gendersensible Sprache in die Bremer Verwaltung, 2020 herausgegeben vom Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst im Auftrag des Senators für Finanzen.

  • In Studium und Lehre streben wir die Förderung differenzierter Wahrnehmung und damit Sensibilisierungsprozesse an, durch die stereotypes Denken erkannt und abgelegt werden kann. Dies betrachten wir als Basis unseres Bildungsauftrags und als Grundlage für die Erweiterung von Denk- und Handlungsräumen. Mit diesem Ziel wird im Zentrum für Lehren und Lernen (ZLL) der HSB seit 2020 das Projekt „Gender und Diversity in der Lehre“ bearbeitet, durch dessen Angebote Lehrende befähigt werden, die eigene Lehre gender- (und diversity-)reflektiert zu gestalten. Aufgrund der Drittmittelfinanzierung endet das Projekt 9/2024.

  • Wir sind der Überzeugung, dass auch Forschung und Entwicklung von höchster Qualität nur gelingen, wenn Gender als wesentliche Dimension wissenschaftlicher Fragen und Prozesse reflektiert und berücksichtigt wird. Daher ist die Integration der Geschlechterdimension in wissenschaftliche Erkenntnisproduktion eines der zentralen Anliegen der kontinuierlichen Gleichstellungsarbeit der Hochschule Bremen.

     

  • Statusübergreifend verfügt die HSB über Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und familialen Sorgeaufgaben (Kinderbetreuung wie Pflegeaufgaben). U.a. sind dezentrale und mobile Arbeit vor allem in Verbindung mit dem flexiblen Arbeitszeitmodell der HSB gut geeignet, um Sorgearbeit und Beruf miteinander zu vereinbaren.

    Entsprechende Dienstvereinbarungen regeln die Möglichkeiten zur Teilnahme an alternierender Telearbeit sowie mobiler Arbeit für Beschäftigte der Hochschule.

    Beschäftigte können sich zu Vereinbarkeitsfragen im Familienbüro für Beschäftigte sowie im Personaldezernat und beim Personalrat informieren und beraten lassen.

    Für Studierende gibt es ein Informations- und Beratungsangebot zur Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Studium im Familienbüro für Studierende der Zentralen Studienberatung.

    Die familien- und lebensphasenbewusste Unternehmenskultur der Hochschule Bremen wurde 2021 zum sechsten Mal in Folge mit dem Zertifikat zum „audit familiengerechtehochschule“ ausgezeichnet und auch zukünftig ist geplant, die Zertifizierung weiterzuverfolgen.

  • Perspektivisch geht es in der weiteren Organisations- und Hochschulentwicklung um die nachhaltige Sicherung der erfolgreichen Struktur der Gleichstellungsarbeit durch den Grundhaushalt der Hochschule, wie im Wissenschaftsplan 2025 gefordert.

Druckversion der Handlungsfelder der Gleichstellungsarbeit an der HSB (Stand Juli 2022).

Gleichstellungsprogramm der HSB

Ausführlich formulieren wir die Handlungsfelder unserer Gleichstellungsarbeit in den Gleichstellungs-Aktionsprogrammen (Gender Equality Plan), die­­ federführend von der Gleichstellungsstelle und dem Rektorat unter Mitarbeit insbesondere der ZKFF und der Dezentralen Frauenbeauftragten entwickelt und alle fünf Jahre neu festgelegt und veröffentlicht werden. Darin werden aktuelle Probleme, ihre Ursachen, die sich daraus ergebenden Handlungsziele sowie die konkreten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele beschrieben und die Umsetzung der Maßnahmen mit direkten Zuständigkeiten verbunden. Das jeweils aktuelle Gleichstellungs-Aktionsprogramm fungiert auch als Gender Equality Plan, der als EU-Forschungsförderkriterium verpflichtend eingeführt wurde.

 

Derzeit gilt der

Gender Equality Plan 2023–2027 der Hochschule Bremen: 6. Aktionsprogramm zur Gleichstellung von Frauen, queeren Menschen und zur Antidiskriminierung im wissenschaftlichen Bereich sowie zur Förderung einer geschlechtergerechten Hochschulkultur.

 

  • 5. Aktionsprogramm zur Gleichstellung der Frauen im wissenschaftlichen Bereich an der Hochschule Bremen 2018-2022.

    4. Aktionsprogramm zur Gleichstellung der Frauen im wissenschaftlichen Bereich an der Hochschule Bremen (2013 – 2017)

    3. Aktionsprogramm zur Gleichstellung der Frauen im wissenschaftlichen Bereich an der Hochschule Bremen (2009 – 2012)

    2. Aktionsprogramm zur Gleichstellung der Frauen im wissenschaftlichen Bereich an der Hochschule Bremen (2005-2008)

    1. Aktionsprogramm zur Gleichstellung der Frauen im wissenschaftlichen Bereich an der Hochschule Bremen (2000-2004)
     

  • Zusammen mit dem ersten Aktionsprogramm (2000-2004) wurden im Jahr 2000 die Gleichstellungsrichtlinien (allgemeine Grundlagen) vom Akademischen Senat der Hochschule Bremen verabschiedet, die bis heute Gültigkeit haben.

  • Gender Equality Plan 2023–2027 der Hochschule Bremen: 6. Aktionsprogramm zur Gleichstellung (PDF, 14 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gleichstellungsdaten und -berichte

Jährlich erhobene, umfangreiche nach Geschlecht aufgeschlüsselte Gleichstellungsdaten bilden die Basis zur Festlegung immer wieder neu angepasster konkreter Ziele und Maßnahmen der Gleichstellungs­arbeit an der HSB.

In den Gleichstellungsberichten, die die Zentrale Frauenbeauftragte alle drei Jahre veröffentlicht, wird im Sinne eines Monitorings die Entwicklung der Zahlen analysiert und zur Identifikation von Bedarfen und Entwicklungspotenzialen kommentiert.

  • Gleichstellungsdaten der HSB im Zeitverlauf bis 2022

    Gleichstellungsdaten der HSB 2020

    Gleichstellungsdaten der HSB 2019

    Gleichstellungsdaten der HSB 2018

    Gleichstellungsdaten der HSB 2017

    Gleichstellungsdaten der HSB 2016

    Gleichstellungsdaten der HSB 2015

    Gleichstellungsdaten der HSB 2014

     

  • Gleichstellungsbericht der HSB 2022-2023

    Gleichstellungsbericht der HSB 2020-2022

    Gleichstellungsbericht der HSB 2017-2019

    Gleichstellungsbericht der HSB 2014-2016

    Gleichstellungsbericht der HSB 2012-2013

    Gleichstellungsbericht der HSB 2010-2011

     

  • Gleichstellungsbericht 2017 - 2019 (PDF, 5 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechpersonen und hilfreiche Kontakte

  • Gleichstellungsstelle In der Gleichstellungsstelle können können sich alle Hochschulangehörigen beraten und informieren lassen. Wir sind für Mitarbeitende und Studierende da.

  • Zentrale Frauenbeauftragte Die Zentrale Frauenbeauftragte nach dem Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) ist zuständig für die Beschäftigten im Wissenschaftsbereich sowie für Studierende.

  • Dezentrale Frauenbeauftragte Die Dezentralen Frauenbeauftragten sind in ihren Fakultäten zuständig für die dort wissenschaftlich Beschäftigten und Studierenden.

  • Zentrale Kommission für Frauenfragen (ZKFF) Die ZKFF ist eine ständige Kommission des Akademischen Senats. Sie erarbeitet Vorschläge für Maßnahmen zum Abbau von Nachteilen für Frauen in der Wissenschaft und nimmt Stellung gegenüber den zuständigen Stellen der Hochschule.

  • Frauenbeauftragte für den Verwaltungsbereich Die Frauenbeauftragte nach Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist zuständig für die Beschäftigten im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich.

  • Familienbüro für Studierende Das Familienbüro für Studierende bietet Informations- und Beratungsangebote für Studierende mit Kindern sowie zu weiteren Fragen familiärer Sorgearbeit.

  • Familienbüro für Beschäftigte Das Famillienbüro für Beschäftigte bietet Informations- und Beratungsangebote für Beschäftigte mit Kindern sowie zu weiteren Fragen familiärer Sorgearbeit.

  • Netzwerk Beratung für Studierende Das Netzwerk Beratung versammelt Unterstützungs- und Beratungsangebote für Studierende zu diversen Themen.

Projekte der HSB zu Gender und Gleichstellung

  • Studierende bei Laborarbeiten.

    Mentoring MINT

  • Studierende sitzen an Tischen in einem Seminarraum und hören einem Professor zu, der vor ihnen sitzt und etwas erklärt.

    Gender und Diversity in der Lehre

Auszeichnungen der HSB zu Gleichstellung und Diversity

Professorinnenprogramm 2030:

Das Gleichstellungskonzept der HSB ist mit außerordentlichem Erfolg im Professorinnenprogramm 2030 ausgezeichnet worden. Das Professorinnenprogramm ist das zentrale Instrument des Bundes und der Länder (BMBF)  zur Unterstützung von Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen. Mit der Förderung durch das Professorinnenprogramm 2030 kann die HSB Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von zwei Frauen auf Regelprofessuren erhalten und wird verbunden mit der Umsetzung dieser Professsuren verschiedene zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen realisieren, die Geschlechtergerechtigkeit für alle Statusgruppen im wissenschaftlichen Bereich vorantreiben. Zusätzlich zur positiven Begutachtung des Gleichstellungskonzeptes ist die HSB mit dem Prädikat "Gleichstellungsstarke Hochschule" ausgezeichnet worden und erhält damit die Möglichkeit zur Förderung einer weiteren Stelle für eine Nachwuchswissenschaftlerin, die ebenfalls in eine unbefristete Professur münden soll. Der kontinuierliche Erfolg im Professorinnenprogramm seit seinem Beginn 2008 zeigt die Stärke der Gleichstellungsarbeit an der HSB, in der es beispielsweise durch den Einsatz von Zentraler und Dezentralen Frauenbeauftragten in Berufungsverfahren gelungen ist, den Frauenanteil an Professuren von 9 Prozent im Jahr 2000 auf gut 32 Prozent im Jahr 2022 zu steigern und damit über den Bundesdurchschnitt zu heben.

Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz GWK

Pressemitteilung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft des Landes Bremen

 

 

Weitere Auszeichnungen der HSB zu Gleichstellung und Diversity:

  • Logo des Zertifikats audit familiengerechte hochschule
  • Logo Re-Audit Vielfalt gestalten
  • Prädikatsplakette "Professorinnen Programm 2030 des Bundes und der Länder - Gleichstellungsstarke Hochschule"
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