Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz besteht automatisch und ohne dass Beiträge von den Versicherten entrichtet werden müssen. Die Unfallversicherung gilt in der jeweiligen Einrichtung als auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause.
Im Falle eines Unfalles informieren bitte Sie umgehend:
| Name | Telefon | |
|---|---|---|
| Fröhler, Wolfgang | +49 421 5905 2215 | senden |
Herr Fröhler veranlasst die notwendige Meldung bei der Unfallkasse.
Bei einem durch das Studium bedingten Auslandsaufenthalt, bieten die Unfallkassen möglicherweise auch in derartigen Fällen Schutz. Hierzu gelten allerdings bestimmte Kriterien. Bitte informiern Sie sich unbedingt vor ihrem Auslandsaufenthalt.
Hilfreich hierbei kann das International Office (IO) sein.
Wann besteht also der gesetzliche Versicherungsschutz und wie weit reicht er?
Auskünfte/Broschüren/Merkblätter:

