Schnell-Navigation:

Hochschule Bremen - University of Applied Sciences

Top-Themen


Krankenversicherung

Studienbewerber/-innen unter 30 Jahren müssen bei der Einschreibung einen Nachweis über die Krankenversicherung vorlegen. Studienbewerber/-innen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, brauchen diesen Nachweis nicht einzureichen.

Allgemeine Hinweise
Studierende müssen sowohl bei der Immatrikulation zu Beginn des Studiums als auch bei einem Wechsel der Krankenkasse bzw. der Hochschule/Universität eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse im Immatrikulations- und Prüfungsamt einreichen. Die Hochschule bestätigt dann automatisch der Krankenkasse die Einschreibung. 

Hinweise zur Familienversicherung
Studierende, die über Ihre Eltern gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können dies bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bleiben, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Wehr- oder Zivildienst verlängert grundsätzlich den Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum. Auch andere gesetzliche Dienste - wie z.B. Entwicklungsdienst - können sich unter bestimmten Voraussetzungen verlängernd auswirken. 

Mit Ablauf der Familienversicherung besteht die Möglichkeit, sich für eine neue Krankenkasse zu entscheiden. Ein Wechsel ist zu diesem Zeitpunkt problemlos möglich: Sie müssen nur innerhalb von 2 Wochen die Aufnahme bei der von Ihnen gewählten Krankenkasse beantragen.

Hinweise zur Privatversicherung
Studierende, die bisher privat versichert waren, werden mit dem Tag der Einschreibung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - haben also mit Beginn des Studiums die Möglichkeit, zu einem sehr günstigen Beitrag Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn Sie weiterhin privat versichert bleiben wollen. Doch Achtung: Diese Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Studiums! Informieren Sie sich also frühzeitig bei einer Krankenkasse!

Beendigung der Versicherung
Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) endet in der Regel mit Abschluss des Studiums, mit Ablauf des 14. Fachsemesters bzw. zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Ausnahmen sind möglich, wenn familiäre bzw. persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung zu einer Verlängerung geführt haben und somit eine Weiterführung der studentischen Versicherung rechtfertigen. Beispiele hierfür sind: Krankheit, die Geburt eines Kindes und die anschließende Betreuung, der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem 2. Bildungsweg, etc.. Wenden Sie sich in solchen Ausnahmefällen an Ihre Krankenkasse.

Krankenversicherung für ausländische Studierende
Informationen hier


Bewerberhotline
Die Bewerberhotline
erreichen Sie
montags bis freitags
von 09.00 bis 13.00 Uhr unter
0421 / 5905-2055 oder
0421 / 5905-2056
 

 

Access Keys: