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  5. Internationale Bewerbungen
Eine Gruppe Studierender sitzt an Tischen in einem Seminarraum.
© Hochschule Bremen - Sven Stolzenwald

Bewerbung und Zulassung

Internationale Bewerbungen

Diese Informationen gelten nur für Bewerber:innen, die einen Bachelor- oder Masterabschluss an der Hochschule Bremen machen wollen, nicht für Austauschstudierende.

Infos für Austauschstudierende

Für internationale Bewerber:innen gelten die gleichen allgemeinen Fristen und Bedingungen wie für Bewerber:innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Auf dieser Seite finden Sie weitere Voraussetzungen für internationale Bewerber:innen.

VPD-Verfahren

Wenn Sie einen ausländischen Schulabschluss oder einen ausländischen Bachelorabschluss besitzen, beantragen Sie bitte zunächst bei uni-assist die Vorprüfungsdokumentation (VPD).

Die Vorprüfungsdokumentation ist ein Zertifikat von uni-assist. Sie enthält folgende Informationen:

  • welche Zeugnisse Sie bei uni-assist vorgelegt haben
  • welcher Hochschulzugang damit in Deutschland möglich ist
  • wie Ihre Note im deutschen Benotungssystem eingestuft wird

Wenn Sie die VPD von uni-assist erhalten haben, bewerben Sie sich damit direkt bei der HSB. Sie müssen die VPD bei der Bewerbung im Bewerbungsportal CampInO hochladen.

In Bachelorstudiengängen, die über Hochschulstart koordiniert werden, müssen Sie sich vorher bei Hochschulstart.de registrieren.

Die Bearbeitungszeit des Antrags bei uni-assist beträgt ca. vier bis sechs Wochen. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit für Ihre Bewerbung ein und beantragen Sie die VPD so früh wie möglich, auch wenn die Bewerbung erst im kommenden Semester erfolgen soll.

  • Die Beantragung einer VPD ist fast ganzjährig möglich.
  • Die VPD gilt nur für die jeweilige Hochschule
  • Die VPD ist mindestens 1 Jahr gültig.
  • Die VPD ist semesterunabhängig
  • Die VPD ist studiengangunabhängig

Sofern Sie nur eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung bescheinigt bekommen haben, müssen Sie vorab ein Studienkolleg absolvieren, zum Beispiel bei Here Ahead.

Ausnahmen

Wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft, beantragen Sie keine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist.

  • Sie haben eine Feststellungsprüfung an einem staatlich anerkannten Studienkolleg abgelegt? Dann können Sie sich direkt bei der Hochschule Bremen bewerben. Wählen Sie in CampInO als Art der Hochschulzugangsberechtigung „Studienkolleg“ aus.

  • Sie können sich direkt in CampInO bewerben, wenn Sie

    • bereits eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) für ein Studium an der HSB aus einem früheren Verfahren haben
    • einen anderen Nachweis über die offizielle Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland haben
      • Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
      • Nachweis  von einer anderen Behörde
      • Der Nachweis muss eine berechnete Gesamtnote enthalten
  • Für Studiengänge des International Graduate Centers (IGC) beweren Sie sich direkt dort und registrieren sich nach erfolgreicher Bewerbung in CampInO.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Um an der Hochschule Bremen studieren zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Bildung dazu befähigt und formal berechtigt sind. In der Regel erlangen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung mit dem Abschluss einer weiterführenden Schule.

    In der Datenbank Anabin und in der Zulassungsdatenbank des DAAD können Sie sich informieren, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss zu einem Studium in Deutschland berechtigt sind.

  • Für einige Studiengänge müssen Sie neben der Hochschulzugangsberechtigung noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Dies können sein:

    • Vorpraktikum
    • Sprachkenntnisse
    • künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung
    • spezieller Ausbildungsberuf/Berufserfahrung/berufspraktische Tätigkeit
    • Ausbildungsvertrag/Studienvertrag/Zusage einer Partnerorganisation oder Firma

    Die genauen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.

  • Für die Bewerbung an der HSB müssen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf C1-Niveau in Form einer anerkannten Sprachprüfung nachweisen. Sie müssen die Deutschprüfung vor Bewerbungsschluss ablegen. Reichen Sie einen Nachweis über die Teilnahme daran mit Ihren Bewerbungsunterlagen bei uni-assist ein. Das endgültige Sprachzeugnis senden Sie an die HSB, sobald es Ihnen vorliegt.

    Akzeptierte Nachweise

    Als Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse werden folgende Prüfungen und Zertifikate akzeptiert:

    • Sprachprüfung TestDaF mit einem Testergebnis von 16 oder mehr Punkten
    • bestandene DSH-Prüfung auf dem Niveau DSH-2 oder DSH-3 (Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung in Bremen nicht angeboten wird.)
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II)
    • Goethe-Zertifikate C1 oder C2
    • telc C1 Hochschule

    Wenn Sie die Feststellungsprüfung an Studienkollegs – „Prüfungsteil Deutsch“ bestanden haben, müssen Sie keine weiteren Sprachprüfungen ablegen.

    In Ausnahmefällen (zum Beispiel, wenn Sie im Heimatland ein Germanistikstudium abgeschlossene haben), können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Sprachnachweis stellen.

    Deutschkenntnisse für den Sprachtest verbessern

    Um Ihre Deutschkenntnisse für den Sprachtest zu verbessern, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

    • Prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Heimatland Sprachkurse besuchen können. Das Goethe-Institut ist mit seinen Sprachschulen in vielen Ländern der Welt vertreten.
    • Wenn Sie schon in Bremen sind, prüfen Sie das Angebot der privaten Sprachschulen vor Ort: zum Beispiel Aktiv Deutsch Bremen (Sprachkurse der DAA), Aristoteles-Institut, CASA oder Volkshochschule Bremen.

    Deutschkenntnisse während des Studiums in Bremen auffrischen

    Während des Studiums können Sie die Angebote des Sprachenzentrum SZHB nutzen.

Ihr Weg an die HSB

  1. Recherche

    Studiengänge: Informieren Sie sich über die Studienmöglichkeiten an der HSB.

    Sprachkenntnisse: Für viele Studiengänge müssen Sie bei der Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

    Finanzen: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Finanzierung Ihres Studiums.

    • Studienangebot der HSB
    • Infos zu Sprachnachweisen
    • Infos zur Studienfinanzierung
  2. Bewerbung

    Bewerbung: Informieren Sie sich rechtzeitig über Fristen, Zulassungsvoraussetzungen und benötigte Unterlagen.

    Zulassung und Immatrikulation: Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, müssen Sie Ihren Studienplatz annehmen und sich immatrikulieren.

    • Infos zur Immatrikulation
  3. Aufenthalt organisieren

    Visum: Je nachdem aus welchem Land Sie kommen, brauchen Sie ein Visum, um nach Deutschland einreisen und studieren zu können.

    Krankenversicherung: Um ein Visum zu beantragen und sich an der HSB immatrikulieren zu können, benötigen Sie eine ausreichende Krankenversicherung.

    Wohnen in Bremen: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Wohnungssuche in Bremen.

    • Infos zu Visum und Aufenthalt
    • Infos zur Krankenversicherung
    • Tipps zur Wohnungssuche
  4. Ankunft in Bremen

    Anmeldung: Nachdem Sie eine Unterkunft gefunden haben und nach Bremen umgezogen sind, melden Sie sich beim Stadtamt an. Nur danach können Sie gegebenenfalls Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Studienstart: Informieren Sie sich rechtzeitig über Vorkurse, Ihren Stundenplan, und weitere Details.

    • Bremen_Service Universität
    • Infos für Erstsemester
  5. Während des Studiums

    Hier finden Sie eine Liste mit Beratungsangeboten an der Hochschule Bremen:

    • Beratung und Service

Zusätzliche Anforderungen

Visum und Aufenthalt

Je nach Heimatland benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen.

  • Bürger:innen der Europäischen Union oder aus Staaten, mit denen entsprechende Regelungen bestehen, benötigen für die Einreise kein Visum.
  • Alle anderen erkundigen sich bitte bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland nach der für sie geltenden Regelung. Dort erhalten Sie auch Angaben dazu, welche Unterlagen für den Visumantrag notwendig sind.

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie:

  • einen gültigen Reisepass
  • eine anerkannte Krankenversicherung
  • einen Finanzierungsnachweis

Beantragen Sie Ihr Visum möglichst frühzeitig, da die Bearbeitung des Antrags mehrere Monate dauern kann.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie ein Visum für Studienzwecke beantragen. Ein einfaches Tourist:innenvisum ist nicht ausreichend.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Visumsantrag:

  • Anschriften deutscher Auslandsvertretungen
  • Informationen zur Visumspflicht
  • Visum und Aufenthaltserlaubnis

Aufenthalt

Nachdem Sie in Bremen angekommen sind, müssen Sie sich bei der Stadt Bremen anmelden.

Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen anschließend einen Aufenthaltstitel in der Außenstelle des Ausländeramts auf dem Gelände der Universität Bremen beantragen:

BSU Bremen Service Universität
Bibliothekstraße
D-28359 Bremen
(Uni Bremen Zentralbereich, Pavillon Ebene 0)

Wenn Sie außerhalb Bremens wohnen, sind die Meldestellen und Ausländerämter an Ihrem Wohnort für Sie zuständig.

Krankenversicherung

Um sich an der HSB zu immatrikulieren, benötigen Sie eine ausreichende Krankenversicherung. Seit dem 01.01.2022 muss der Krankenversicherungsschutz durch eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse im "Studentischen Meldeverfahren" (SMV) der Krankenkassen nachgewiesen werden.

Studierende aus EU-Ländern und aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen

Europäische Studierende, die im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, sind ausreichend versichert. Die Krankenversicherung von Studierenden aus Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, ist auch in Deutschland gültig. Wichtig: Der Krankenversicherungsschutz muss während Ihres gesamten Studiums gewährleistet sein.

Wenden Sie sich nach Ihrer Ankunft in Deutschland an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, damit die notwendige elektronische Meldung im SMV erstellt wird.
Wenn Sie in Deutschland eine (Teilzeit-)beschäftigung aufnehmen, benötigen Sie einen deutschen Krankenversicherungsschutz.

Studierende aus Nicht-EU-Staaten

Studierende, deren Heimatland nicht zur EU gehört, müssen sich bei einer deutschen Krankenversicherung versichern. Unter Umständen reicht auch eine private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland aus. Dies müssen Sie mit Ihrer Versicherung klären. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie eine elektronische Meldung von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse veranlassen.

Krankenversicherungsnachweis für die Visumbeantragung

Sie können bereits aus dem Ausland eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Die Bestätigung können Sie vernwenden, um Ihr Visums bei einer deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland zu beantragen. Besprechen Sie sich mit der deutschen Krankenkasse, wann sie die Meldung im elektronischen Meldeverfahren (SMV) an die Universität übermitteln muss.

Achtung

Ausländische Kranken- oder Reiseversicherungen, die Behandlungskosten, den Umfang der Leistungen oder die Dauer limitieren, können nicht anerkannt werden.

Älter als 30?

Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, können in der Regel nicht mehr in der Krankenversicherung der Studierenden pflichtversichert werden (Ausnahmen möglich!). Sie können sich freiwillig weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Bitte lösen Sie auch in diesem Fall eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse im SMV aus.

  • Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um Krankenversicherung für das Studium in Deutschland
  • Gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland
  • Private Krankenversicherungen in Deutschland

SMV Nummer

Die Nummer der HSB für das Studentische Meldeverfahren (SMV) ist H0001065.

Die Betriebsnummer der HSB ist 20260289.

Finanzierung

Sie brauchen für Ihren Aufenthalt ein Bankkonto in Deutschland, um problemlos und gebührenfrei Miete, Semesterbeitrag und andere Zahlungen überweisen zu können. Ein Konto können Sie bei jeder Bank Ihrer Wahl eröffnen.

Bitte bedenken Sie, dass zu Beginn Ihres Aufenthaltes größere Zahlungen auf Sie zukommen (zum Beispiel erste Miete, Deponat für das Zimmer, Haftpflicht- und Krankenversicherungsbeitrag). Für Ihren Visumsantrag müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie ein ganzes Jahr in Deutschland finanzieren können.

Stipendien/Fördermittel

Werfen Sie einen Blick in die Übersicht über potenzielle deutsche Stipendiengeber. Achten Sie auf die Bewerbungsfristen!

Nutzen Sie bei Ihrer Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten auch die Stipendiendatenbank des DAAD.

Prüfen Sie die Stipendienmöglichkeiten in Ihrem Heimatland.

Nebenjob/Arbeitserlaubnis

Studierende, die aus den Ländern der Europäischen Union kommen, benötigen keine Arbeitserlaubnis, um neben dem Studium zu arbeiten.

Nach dem neuen Gesetz gilt ab dem 1. März 2024 für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern, einschließlich derjenigen in Vorbereitungsprogrammen für die Universität, eine erhöhte jährliche Arbeitszeitgrenze von 120 auf 140 volle Tage oder 240 auf 280 halbe Tage. Alternativ können sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie mehr arbeiten wollen, brauchen Sie eine spezielle Genehmigung des Arbeitsamtes.

Informationen zu Nebenjobs für Studierende und den gesetzlichen Bestimmungen

Kontakt

Auf dem Foto ist Robert Rennie zu sehen. Er hat kurzes graues Haar und trägt einen weißen Pullover.

Robert Campbell Rennie
Berater für internationale Studierende
+49 421 5905-2361
E-Mail

Sprechzeiten

Aktuelle Informationen zu den Sprechzeiten finden Sie auf der Kontakseite von Robert Campbell Rennie.

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