A. Präambel
Die Hochschule Bremen sichert die Freiheit des Lehrens, Lernens und Forschens im Rahmen eines auf demokratischen Prinzipien beruhenden Wissenschaftsverständnisses.1. Wissenschaft dient der Suche nach Erkenntnis. Dieses oberste Ziel aller wissenschaftlichen Tätigkeit ist auch Leitbild jeder Arbeit an der Hochschule Bremen.
2. Alle Hochschulmitglieder sind in ihrem beruflichen und persönlichen Handeln dem Geist von Aufklärung, Redlichkeit, Offenheit und Toleranz verpflichtet.
3. Alle Hochschulmitglieder sind in ihrer Tätigkeit an grundlegende moralische Normen gebunden. Nicht alles, was getan werden kann, darf auch getan werden. Zur Wissenschaft gehört die Reflexion auf die angewendeten Methoden und auf die möglichen Folgen für Mensch, Gesellschaft und Umwelt sowie das verantwortliche Einstehen für die Resultate.
4. Wissenschaft findet stets in einer konkreten Gesellschaft statt. Die Hochschule Bremen stellt sich verantwortungsvoll den damit verbundenen Herausforderungen.
Sie verpflichtet sich den Zielen - einer humanen, freiheitlichen, gerechten und demokratischen Gesellschaft, einer auf die Erleichterung der Arbeit, Bereicherung des Lebens und Schonung der natürlichen Ressourcen der Umwelt ausgerichteten Wissenschaft und Technik,
- eines aufgeklärten, unterschiedliche Interesssen, Meinungen, Lebensstile und Kulturen achtenden und toleranten gesellschaftlichen Klimas,
- der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter,
- der Berücksichtigung der besonderen Belange und Bedürfnisse von behinderten und chronisch kranken Menschen,
- der Beseitigung und Verhinderung jeglicher Diskriminierung,
- der internationalen Verständigung,
und trägt mit ihren Mitteln zu deren Erreichen bei.
5. Die Hochschule Bremen schafft Bedingungen, die es allen Mitgliedern ermöglicht,
- Initiative entfalten,
- Verantwortung in einer demokratischen Gesellschaft zu übernehmen,
- den Mut und die Fähigkeit zu entwickeln, ihre Ideen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

