Als entsendende Hochschule wählt die Fakultät die Studierenden nach einem transparenten Verfahren aus und nominiert die Studierenden bei der aufnehmenden Einrichtung nach dem üblichen Verfahren.
Finanzielle Förderung für Studierende und Lehrende:
- Die Studierenden bewerben sich beim Erasmus Büro der Hochschule Bremen online um eine finanzielle Unterstützung ihrer Kurzzeitmobilität.
- Zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes müssen sie an der HSB eingeschrieben sein.
- Sie erhalten die finanzielle Unterstützung nach Abschluss der Mobilität und nach vollständigem Einreichen aller erforderlichen Dokumente durch das International Office.
- Eine finanzielle Förderung für die Entsendung von Incoming Erasmus+ Studierenden zu einem BIP ist nicht möglich, da Doppelförderungen ausgeschlossen sind.
Beteiligte Lehrende können Fördermittel im Rahmen einer Erasmus+ Staff Mobility beantragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Teilnehmenden aus Erasmus+ Programmländern erhalten ihre Förderung von der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische Mobilitätsphase (5-30 Tage).
Eine Übersicht über alle Förderraten in der neuen Erasmus+ Programmgeneration finden Sie auf der Internetseite der Nationalen Agentur für Erasmus+ (DAAD).
Wenn also Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der HSB im Rahmen eines BIPs an eine Partneruniversität (Inter-Institutional Agreement muss vorhanden sein) gehen, erhalten sie folgende Förderraten:
Tag 1-14: 70 EUR/Tag (ab Förderung aus dem Projekt 2023/24 79,00 EUR/Tag)
Tag 15-30: 50 EUR/Tag (ab Förderung aus dem Projekt 2023/24 56,00 EUR/Tag)
Nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig
Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können zusätzlich 100 EUR einmalig erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt). Dies können sein:
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• ggf. Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• ggf. erwerbstätige Studierende
Hochschulpersonal erhält ebenfalls den Tagessatz plus die Reisekosten nach Distanz.