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Hochschule Bremen - University of Applied Sciences

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Auslandssemester und Praktikum

Informationen zum Auslandsaufenthalt können Sie von vielen unterschiedlichen Personen bekommen. Dazu zählen unter anderem Auslandsbeauftragte, das Departmental International Office (DIO), Ihre Studiengangsleitung, Praxissemesterbeauftragte, das International Office, die ausländischen Hochschulen, Studierende die bereits im Ausland waren (Returnees) und Gaststudierende von Partnerhochschulen, die zur Zeit in Bremen sind. Kulturinstitute und Auslandsvertretungen der Zielländer sind gute externe Informationsquellen.

Informationen zum Auslandsstudium sind in der
zu finden.

Wenden Sie sich zunächst an die Hochschullehrer Ihrer Fakultät bzw. Ihres Studiengangs, die als "Auslandsbeauftragte” die Kontakte zu den Partnerhochschulen pflegen oder an das für Sie zuständige Departmental International Office (DIO).
International Office
Hier werden Auslandsinteressierte über Stipendienmöglichkeiten, Stipendienprogramme und bestehende Hochschulpartnerschaften beraten. Sie erhalten Informationsmaterial und in vielen Fällen auch Bewerbungsunterlagen
für Stipendienprogramme. Vereinbaren Sie einen Termin für ein ausführliches Gespräch, um weitere Informationen für Ihren Auslandsaufenthalt zu bekommen.

Sprachkenntnisse
An der Hochschule Bremen gibt es zwei Selbstlernzentren, in denen kostenlos und selbständig 18 verschiedene Fremdsprachen gelernt werden können:

Standort Neustadtswall, Raum FS014/FS015,
Standort Werderstraße, Raum B112/B113

Die Koordinierungsstelle für Weiterbildung der Hochschule Bremen
bietet zusätzliche Sprachkurse für Studierende an.
Immatrikulation während des Auslandssemesters
Studierende der Hochschule Bremen, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen (in das Studium integriertes Auslandssemester), müssen an der Hochschule Bremen immatrikuliert bleiben, damit das Auslandsstudium auf das hiesige Studium angerechnet werden kann und der Studentenstatus und die studentische Krankenversicherung erhalten bleiben. Informieren Sie sich unbedingt vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei Ihrem Auslandsbeauftragten, dem DIO und/oder beim Immatrikulations- und Prüfungsamt über die für Sie geltenden Bestimmungen
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