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Hochschule Bremen - University of Applied Sciences

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FAQ- Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um die Bewerbung und Einschreibung:

Welche Voraussetzungen benötige ich für ein Studium an der Hochschule Bremen?
Sie benötigen ein Zeugnis der

Benötige ich ein Vorpraktikum?
In vielen Studiengängen ist vor Aufnahme des Studiums ein Vorpraktikum (4-13 Wochen) zu absolvieren.

Wie muss das Vorpraktikum aussehen?
Inhalte und Dauer des Vorpraktikums entnehmen Sie den „studiengangsspezifischen Voraussetzungen“. Sie erhalten diese im Immatrikulations- und Prüfungsamt oder finden diese auf der jeweiligen Studiengangsseite unter "Verordnungen und Richtlinien". Wenn Sie einen Studiengang anklicken sehen Sie die studiengangsspezifischen Voraussetzungen wie z.B. Vorpraktikum, Sprachnachweise etc..

Ich habe eine Ausbildung - muss ich trotzdem noch ein Vorpraktikum machen?
Sofern Sie in der Ausbildung oder in Ihrer Berufstätigkeit bereits einschlägige Tätigkeiten durchgeführt haben, erfolgt eine Anrechnung auf das Vorpraktikum. Wenn Sie z. B. Tourismusmanagement studieren möchten und bereits eine kaufmännische Ausbildung haben, müssen Sie kein Vorpraktikum mehr absolvieren. Ob und in welchem Umfang Ihre Ausbildung angerechnet wird, erfahren Sie im Immatrikulations- und Prüfungsamt.

Gibt es außer dem Vorpraktikum noch weitere Einschreibungsvoraussetzungen?
Ja. Im Studiengang Architektur B.A. muss vor Studienbeginn eine künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung abgelegt und bestanden werden.
Für den Internationalen Studiengang Fachjournalistik B.A. ist neben dem Vorpraktikum eine journalistische Arbeitsprobe einzureichen.
Einige Studiengänge verlangen auch eine spezifische Berufsausbildung und besondere Fremdsprachenkenntnisse in Englisch.

Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz an der Hochschule Bremen?
Bewerber/-innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer/-innen) bewerben sich online bei der Hochschule Bremen.

Bewerber/-innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsausländer/-innen) bewerben sich über uni-assist für die Hochschule Bremen: www.uni-assist.de

Wann muss ich mich bei der Hochschule Bremen bewerben?
Bewerbungszeitraum für das Wintersemester ist vom 15.04. - 15.07.

Welchen Numerus Clausus (NC) muss ich erfüllen, um einen Studienplatz zu erhalten und wie errechnet sich die Wartezeit?
Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden zu 80% nach der Durchschnittsnote der Studienberechtigung (Abitur bzw. Fachhochschulreife) und zu 20% nach der Wartezeit vergeben (die Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem Erwerb des schulischen Teils der Studienberechtigung und dem Studienbeginn in Halbjahren vergangen ist).
Beispiel: Sie haben im Juni 2010 Ihr Abitur bestanden und möchten zum Wintersemester 2012/13 mit dem Studium beginnen. In diesem Fall verfügen Sie über 4 Halbjahre Wartezeit. Die Berechnung wird automatisch von der Hochschule Bremen vorgenommen.
Nicht als Wartezeit zählen Zeiten, in denen Sie bereits an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule im EU-Bereich eingeschrieben waren. Beispiel wie oben, allerdings waren Sie vom Wintersemester 2010/11 bis zum Sommersemester 2011 (einschließlich) eingeschrieben. Bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2011/12 verbleiben Ihnen dann "nur" noch 2 Halbjahre Wartezeit.
Der NC wird
nicht vor Beginn des Bewerbungsverfahrens festgelegt, sondern steht erst fest, wenn das Vergabeverfahren abgeschlossen ist. Er ist die Note der letzten Bewerberin oder des letzten Bewerbers, die bzw. der in dem Vergabeverfahren zugelassen werden konnte.

Fortgeschrittene Bewerber/-innen bewerben sich für das Sommersemester bis zum 15.01.

Findet ein Losverfahren statt und wie kann ich mich bewerben?
In zulassungsbeschränkten Studiengängen findet ein Losverfahren statt, wenn nach Abschluss des Vergabeverfahrens (etwa Mitte September) noch Studienplätze unbesetzt sind. Diese freien Studienplätze werden dann per Los vergeben. Erfahrungsgemäß stehen für das Losverfahren jedoch nur wenige Studienplätze zur Verfügung. Durch das Losverfahren haben also alle noch einmal die Chance, einen Studienplatz zu erhalten, unabhängig von Durchschnittsnote und Wartezeit. Am Losverfahren nehmen nur diejenigen teil, die den mit dem Ablehnungsbescheid zugeschickten Losabschnitt bis zu dem angegeben Termin an die Hochschule zurückgeschickt haben.

 
 

Unmittelbar nach Durchführung des Losverfahrens (Mitte September/Anfang Oktober) werden nur die gelosten Bewerberinnen und Bewerber benachrichtigt.

Wie erfahre ich, dass ich einen Studienplatz erhalten habe?

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Zulassung durch die Hochschule Bremen. Im Zulassungsbescheid wird Ihnen der Einschreibungszeitraum genannt sowie die Unterlagen, die Sie zur Einschreibung noch einreichen müssen.

Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?
Die ersten Zulassungsbescheide werden ab Anfang August für Wintersemester versandt. Danach werden die Ablehnungsbescheide verschickt. Sobald die Einschreibungstermine der in der ersten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber vorbei sind, aber nicht alle Studienplätze besetzt wurden, wird das Nachrückverfahren durchgeführt. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis die Studienplätze besetzt sind. In der Regel sind die Einschreibungen bis Oktober abgeschlossen.

Wann findet die Einschreibung statt?
Im Zulassungsbescheid wird Ihnen für Ihre Einschreibung ein genauer Zeitraum benannt. (Im Regelfall in der Zeit von Anfang/Mitte August bis Ende September (für das Wintersemester)).

Und wenn ich diesen Termin nicht wahrnehmen kann?
Falls Sie in den o. g. Einschreibungsmonaten verreist sind (Urlaub, Auslandsaufenthalt oder Vorpraktikum), bevollmächtigen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie die Einschreibung übernehmen kann.

Was ist sonst noch wichtig?
Die von der Hochschule festgelegten Vorlesungszeiten finden Sie unter: Semestertermine



Die Termine über die Erstsemestereinführung entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.


Weitere Infos zum Semesterticket sowie Hinweise zu Befreiungsmöglichkeiten erhalten Sie beim AStA der Hochschule Bremen.


Der AStA vertritt die Studierendenschaft außerhalb der Hochschule und auch gegenüber der Hochschule. Nähere Informationen zum Angebot des AStA, zu den Referenten und Referentinnen sowie zu deren Aufgaben finden Sie auf den Internetseiten des AStA

 

Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie beim Studentenwerk Bremen - Amt für Ausbildungsförderung, Studentenhaus, Ebene 0, Bibliothekstraße 3, 28359 Bremen. Telefon: 0421/2201-0, Fax: 0421/2201-205.

Auskünfte: bafoeg@studentenwerk.bremen.de

 

Auf den Internetseiten des Studentenwerks finden Sie auch die einzelnen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen mit den jeweiligen Telefonnummern.

Es gibt in Bremen Studentenwohnheime, die vom Studentenwerk Bremen betrieben werden. Für einen Platz im Wohnheim müssen Sie sich beim Studentenwerk - Wohnraumverwaltung - bewerben. Anschrift und Internet-Adresse siehe Studentenwerk Bremen.

 

Und wenn ich jetzt noch Fragen habe?
Sie haben an der Hochschule Bremen verschiedene Beratungsmöglichkeiten. Die folgenden Beratungseinrichtungen sind vor Ihrem Studienstart und während Ihres gesamten Studiums für Sie da:


Studienfachberatung:
Die Ansprechpartner für die Studieninhalte entnehmen Sie bitte den einzelnen Studiengangsflyern bzw. der Studiengangsseiten.


 

 

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