Qualität in Studium und Lehre
Beinhaltet alle Prozesse in der Hochschule zur Durchführung von Studienangeboten, wie z. B. Planung des Lehrangebotes, Erstellung eines Stundenplans, Einsatz von Lehrbeauftragten und Tutor:innen, Berufung von Lehrenden, Beschaffung und Einsatz von Infrastruktur, Planung und Durchführung von Prüfungen sowie Information der Studierenden über den Studienbetrieb.
Das Bewerbungsmanagement umfasst die Prozesse der Bewerbung, der Einstufungsprüfung, der künstlerischen Eignungsprüfung (Fakultät 2), der Zulassung bzw. Ablehnung sowie der Immatrikulation1. Diese Prozesse werden dokumentiert und laufend von den Prozessbeteiligten auf externe und interne Anforderungen geprüft und entsprechend überarbeitet.
Die Hochschule Bremen hat mit "DaVinci" eine einheitliche Software zur digitalen Stundenplanung eingeführt. Ziel ist es u. a. eine gute Orientierung für Studierende zu Semesterbeginn zu erreichen sowie Stundenplanänderungen zeitnah veröffentlichen zu können.
Die Hochschule Bremen gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Fakultäten dezentral Freiraum haben, ihren Anforderungen und Bedürfnissen entsprechend Ermäßigungen vorzusehen. Die Prozesse rund um Lehr-Ermäßigungen wurden neugestaltet und regeln die Gewährung von Lehrverpflichtungsermäßigungen (Pauschale Budgetierung von Lehrverpflichtungsermäßigungen (PauLE)) respektive die Beantragung und Durchführung von Freisemestern (Kontingente zur Entscheidung über Freistellungsanträge (FreiA)).
Vorgaben für die inhaltliche Planung leiten sich aus dem Leitbild für die Lehre und den strategischen Vorgaben für Qualifikationsziele und Curricula an der HSB im Allgemeinen und Leitlinien zum Kompetenzorietierten Lehren im Speziellen ab.
Zur Organisation von Prüfungen zählt einerseits die zeitliche, räumliche und personelle Planung; der detaillierte Verfahrensablauf und die entsprechenden Verantwortlichkeiten sind aus dem Prozessmodell ersichtlich. Andererseits zählt hierzu die inhaltlich-fachliche Vorbereitung durch den jeweiligen Prüfer. Vorgaben für die inhaltliche Prüfungsplanung leiten sich aus dem Leitbild für die Lehre und den strategischen Vorgaben für Qualifikationsziele und Curricula an der HSB ab.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die jeweils Lehrenden. Sie können dafür auch auf Unterstützungsangebote der Hochschule, etwa im Bereich Didaktik, zurückgreifen.
Der organisatorische Anteil des Prüfungsmanagements wird in einem detaillierten Prozessmodell dargestellt. Die Hochschule Bremen hat mit "DaVinci" eine einheitliche Software zur digitalen Stundenplanung eingeführt. Einige der Stundenplaner:innen verwenden die Software auch zur digitalen Planung der Prüfungstermine.
Mit der Eignung des Einsatzes von E-Assessments an der Hochschule Bremen und damit mit der Digitalisierung von Prüfungen beschäftigt sich das HSBflex2-Projekt derzeit im Rahmen des Projektbausteins Kompetenzorientierte (E-)Prüfungen/(E-)Assessments.
Anerkennung wird, angelehnt an das HRK-Projekt "nexus – Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern", definiert als formale Bestätigung der Gleichwertigkeit von an anderen Hochschulen erworbenen Kompetenzen zu jenen Kompetenzen, die an der Hochschule Bremen erworben werden, und der damit verbundene Erlass der jeweiligen Studienleistungen an der Hochschule Bremen.
Anrechnung wird entsprechend definiert als formale Bestätigung der Gleichwertigkeit von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetenzen zu jenen Kompetenzen, die an der Hochschule Bremen erworben werden, und der damit verbundene Erlass der jeweiligen Studienleistungen an der Hochschule Bremen.
Grundsätzlich bezieht sich die Möglichkeit, Studienleistungen durch anderweitig erworbene, äquivalente Kompetenzen zu ersetzen, gleichermaßen auf Kompetenzen, die durch formale Bildung, non-formales Lernen oder durch informelle Bildungsprozesse erworben wurden.
Der Leitfaden für die Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen beschreibt die Bescheidung von Anträgen auf Anerkennung von an Hochschulen im In- oder Ausland erworbenen Leistungen. Der Leitfaden für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf Studien- und Prüfungsleistungen beschreibt, wie Anträge auf pauschale, individuelle sowie kombinierte Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen beschieden werden. Die Leitfäden definieren die wichtigsten Grundlagen und Rahmenbedingungen, geben Hinweise zur Sicherstellung eines regelbasierten, systematischen und transparenten Verfahrens und regeln die Zuständigkeiten verbindlich. Die beschriebenen Verfahrensweisen setzen damit die Vorgaben von § 18 BPO-AT und § 18 MPO-AT (Anerkennung) bzw. § 18a BPO-AT und § 18a MPO-AT (Anrechnung) um.
Um die Etablierung der Anrechnung durch ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Vorgehen voranzutreiben und gleichzeitig eine breite Akzeptanz der Anrechnung bis auf Fachebene zu fördern, wurde im Rahmen des BMBF-geförderten Projekts HSBflex und HSBflex² unter anderem die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (Antragstellung und Antragsbearbeitung) digitalisiert und in das Lernmanagementsystem AULIS integriert.
Die Berufung ist das Angebot an eine geeignete Lehrkraft, eine Professur zu übernehmen. Die damit eingehende Sicherung und Ausgestaltung des Lehrangebots ist im Sinne des Qualitätskreislaufs Teil der Qualitätsumsetzung. Die Hochschule besetzt ihre Professuren auf Basis der zwischen der Senatorin für Wissenschaft und Häfen und dem Rektorat getroffenen Vereinbarungen über die Personalplanung unter Berücksichtigung der Hochschulentwicklungsplanung und den Fakultätsentwicklungsplänen.
Ziel des Berufungsverfahrens an der Hochschule Bremen ist es, Professuren zügig und rechtssicher mit dem bestmöglichen Kandidaten/der bestmöglichen Kandidatin zu besetzen. Gesetzliche Grundlage ist die Berufungsordnung. Der Leitfaden zur Durchführung der Berufungsverfahren an der Hochschule Bremen beschreibt alle verbindlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie Qualitätsvorgaben zum Ablauf eines Berufungsverfahrens. Muster für Schriftstücke und Arbeitshilfen enthält der Anhang zum Berufungsleitfaden.