Schnell-Navigation:

Hochschule Bremen - University of Applied Sciences

Top-Themen


Häufige Fragen (FAQs)

Die am häufigsten gestellten Fragen von Interessierten und Studierenden (Liste ist nicht abschließend...)

Übersicht der Fragen:

Wie läuft das Zulassungsverfahren für Studienanfänger?

Wie "hoch" ist der Numerus Clausus?

Welche Bewerbungsfristen muss ich beachten? Kann ich die Bewerbungsfrist verlängern?

Wo bekomme ich die Bewerbungsunterlagen?

Wie wird die Durchschnittsnote und die Wartezeit ermittelt?

Welche „Ausbildung“ bietet der Internationale Studiengang Shipping and Chartering (ISSC)? Was sind insbesondere die Unterschiede zwischen dem Studiengang ISSC an der Hochschule Bremen und einer schifffahrtskaufmännischen/speditionskaufmännischen Ausbildung bzw. ähnlichen in Deutschland existierenden Studienprogrammen?

Sind für das ISSC-Studium Studiengebühren fällig?

Was bedeuten eigentlich Bachelor-Abschlüsse und Master-Abschlüsse?

Was ist ein „Modul“? Was ist das European Credit Transfer System (ECTS)?

Wie viel Zeit muss ich insgesamt für das Studium aufwenden? Was ist eine modulbezogene Übung?

Welche Lehrveranstaltungen werden bei ISSC angeboten?

Werden die Lehrveranstaltungen durch die Studierenden evaluiert?

Alle Veranstaltungen haben englischsprachige Modultitel, finden deshalb also alle Veranstaltungen auch zwingend und komplett auf englisch statt?

Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich als Voraussetzung für den Studiengang ISSC?

Ist es möglich, im Studium eine weitere Fremdsprache zu erlernen?

Wie kommuniziere ich im Studium mit den (hauptamtlich) Lehrenden per E-Mail?

Wie melde ich mich zu einzelnen Modulveranstaltungen an?

Was gilt bzgl. des Rücktritts von Prüfungen oder bei krankheitsbedingtem Fehlen bei Prüfungen? (1. Klausuren , 2. Andere Prüfungsformen)

Wie oft darf ich in einer Prüfung durchfallen?

Ich bin mit meiner Note unzufrieden, gibt es einen Verbesserungsversuch?

Was macht der Prüfungsausschuss (PA)?

Was mache ich, wenn ich bzgl. einer Prüfungsleistung Gesprächsbedarf habe?

Wann darf/sollte ich in das Auslandspraxissemester gehen?

Wie lang muss das Auslandspraxissemester mindestens sein?

Wo kann ich im Praxissemester mein Praktikum absolvieren?

Wie finde ich einen Auslandspraxissemesterplatz? Warum vermittelt mir die Hochschule keinen direkten Auslandspraxissemesterplatz?

Gibt es die Pflicht, einen Praktikumsbericht zu schreiben?

Welche formalen Anforderungen gibt es bzgl. des Auslandspraxissemesters?

Wann darf ich in ein AuslandsSTUDIUM gehen?

Welche Leistungen müssen innerhalb des ISSC-Studiums erbracht werden?

Wie läuft die abschließende Bachelorprüfung?

Welche Master-Programme lassen sich an das ISSC-Studium anschließen?

Kann ich nach dem ISSC-Studium an der Fachhochschule einen Masterstudiengang an einer Universität zugelassen werden?

Welche Möglichkeiten habe ich nach dem ISSC-Studium?

Fragen und Antworten:

Wie läuft das Zulassungsverfahren für Studienanfänger?

Von der Zulassungszahl eines Studienganges sind - soweit erforderlich - vorab folgende Sonderquoten zu bilden:
- 8% an ausländische Bewerber/ innen (Bildungsausländer/ innen;
- 5% an Härtefällen
Die Studienplätze eines Studienganges, die nicht den bevorzugt Zuzulassenden und den Sonderquoten vorbehalten sind, werden zu 80% nach der Durchschnittsnote des Abiturs/Fachabiturs und zu 20% nach der Wartezeit vergeben. Zu weiteren Nachrückverfahren kommt es, wenn die zugelassenen Bewerber/ innen ihren Studienplatz innerhalb der von der Hochschule Bremen bestimmten Frist nicht annehmen bzw. sich nicht einschreiben.

Wie "hoch" ist der Numerus Clausus?

Die Zahl der Studienplätze für ISSC ist begrenzt (Numerus Clausus, NC). Es gibt allerdings keinen festen Numerus Clausus als vorgegebene Abitur-Mindestnote, sondern die Studienplätze werden jedes Jahr neu ermittelt. Es ergibt sich dann in jedem Jahr eine (neue) NC-Note, die zur Zulassung in jedem Fall ausreicht. In der Vergangenheit lag der NC regelmäßig bei ca. 2,0.

Welche Bewerbungsfristen muss ich beachten? Kann ich die Bewerbungsfrist verlängern?

Die allgemeine Bewerbungsfrist ist der 15. Juli des jeweiligen Bewerbungsjahres. Eine Verlängerung dieser Frist ist grundsätzlich ausgeschlossen (absolute Ausschlussfrist).

Wo bekomme ich die Bewerbungsunterlagen?

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.

Wie wird die Durchschnittsnote und die Wartezeit ermittelt?

Es wird grundsätzlich die im Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis angegebene Durchschnittsnote übernommen. Bei der Auswahl nach „Wartezeit“ führen eine vor oder nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit zu einer Vergünstigung. Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen ist und in der keine Studienaufnahme erfolgt ist (bisherige Studienzeiten vermindern die Wartezeit).

Welche „Ausbildung“ bietet der Internationale Studiengang Shipping and Chartering (ISSC)? Was sind insbesondere die Unterschiede zwischen dem Studiengang ISSC an der Hochschule Bremen und einer schifffahrtskaufmännischen / speditionskaufmännischen Ausbildung bzw. ähnlichen in Deutschland existierenden Studienprogrammen?

Das ISSC-Studium zeichnet sich durch ein multidisziplinares, praxisorientiertes und internationales Profil aus. Der Studiengang besitzt mit der Verknüpfung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und praxisnahem Arbeiten im Bereich „Shipping & Chartering“ ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Hochschullandschaft und wird von den Studierenden auch sehr gut angenommen.
Die zentrale Stärke des Studiengangs ist die Verbindung von Theorie („maritime“ Betriebs- und Volkswirtschaft, Organisationslehre, juristische Grundlagen und juristisches Spezialwissen aus Seehandels- und Transportrecht, Englisch) und Praxis (insbesondere vermittelt durch Lehrbeauftragte in führenden Positionen aus Reedereien, Transport- und Versicherungswirtschaft).
Der ISSC-Studiengang umfasst zudem ein obligatorisches Auslandspraxissemester in der Mitte des Studiums. Die praktischen Kenntnisse sollen bereits im Studium durch projekt- und problemorientiertes Arbeiten angewandt werden. Förderlich für den Praxisbezug sind hierbei auch vielfältige Kooperationen mit der Bremer Schifffahrts- und Transportwirtschaft. Bitte vergleichen Sie zu dieser Frage auch die Informationen unter den links „Studieninhalte“, „Praxisbezug“ und „Internationalität“.
Beim ISSC-Studium handelt sich nicht „Massenlehre“, da im Semesterverband mit einer meist kleinen Gruppenstärke (ca. 35 Personen) gelehrt wird. Da der Stundenplan für die jeweiligen Semester vorgegeben ist, entfällt grds. das Suchen nach geeigneten Kursen wie z.B. an der Universität. Ein schnelleres Studium ist damit grundsätzlich möglich. Die Kehrseite der Medaille besteht in einer „Verschulung“ der Studieninhalte.

Oft gefragt: Der Unterschied eines ISSC-Absolventen zum Schifffahrtskaufmann besteht in der Qualifikationsebene und in den Qualifikationszielen eines Hochschulstudiums. Die ISSC-Studierenden sollen durch den Erwerb von „soft skills“ und umfassend vernetztem akademischen Wissen in sieben Semestern für eine Position auf Managementebene qualifiziert werden. Eine Ausbildung qualifiziert dagegen für Sachbearbeiterpositionen, was nicht abwertend gemeint ist. Bzgl. des persönlichen Nutzens eines Studiums und/oder einer Ausbildung, so ist eine ganzheitliche branchenbezogene Sichtweise anzuraten: Ein Studium ist grds. eine mögliche Eintrittskarte in Führungspositionen, dies gilt insbesondere, falls man sich bei einem „fremden“ Unternehmen oder auf dem internationalen Berufsmarkt bewirbt und nicht sein Leben lang bei einem Unternehmen bleiben will.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass das Berufsleben im 21. Jahrhundert wesentlich mehr von „Brüchen“ und beruflichen Wechseln geprägt ist, als dies noch vor einigen Jahren/Jahrzehnten der Fall war. Insgesamt bildet das Studium inhaltlich wesentlich breiter und akademischer aus, als es eine Berufsausbildung „naturgemäß“ gewährleisten kann. Dementsprechend werden Kurse und Noten aus kaufmännischen Ausbildungen auch nicht als bereits geleistete Prüfungsleistungen anerkannt, es können hier nur vergleichbare universitäre Hochschulveranstaltungen anerkannt werden.

Sind für das ISSC- Studium Studiengebühren fällig?

Das erste Studium bei Wohnsitz im Bundesland Bremen ist derzeit bis zum 14. Semester gebührenfrei. Es besteht eine allgemeine Verwaltungsgebühr (einschließlich des Semestertickets).

Was bedeuten eigentlich Bachelor-Abschlüsse und Master-Abschlüsse?

Das ISSC-Studium schließt mit einem Bachelor of Arts (B.A.) ab. Der Bachelor-Abschluss wird nach einem drei- bis vierjährigen Studium erworben und stellt mittlerweile den Regelabschluss eines Hochschulstudiums dar. Das ISSC-Studium dauert regulär sieben Semester. Bachelor- und Masterabschlüsse ersetzen langfristig die bisherigen Universitätsabschlüsse. Der Bachelorabschluss befähigt zum wissenschaftlichen Weiterstudium (Master) oder zum Übertritt in das Berufsleben. Der Masterabschluss dient der weiteren wissenschaftlich-fachlichen Spezialisierung. Langfristiges Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums (sog. „Bologna-Prozess“).

Was ist ein „Modul“? Was ist das European Credit Transfer System (ECTS)?

„Modul“ ist der Oberbegriff für eine Lehrveranstaltung (also Vorlesung, Seminar, Übung, etc.). Jedes einzelne Modul des Studiengangs ISSC hat einen Wert von 6 Leistungspunkten („Credit Points“). Da grundsätzlich fünf Module pro Semester belegt werden, erwirbt jeder Studierende insgesamt 30 „Credit Points“ pro Semester und 210 „Credit Points“ insgesamt. Zur sog. „Bachelorthesis“ kann man sich anmelden, nachdem man die Leistungen von 180 „Credit Points“ erworben hat. Durch das ECTS wird der Arbeitsaufwand des Studiums „gemessen“. Das ECTS soll insgesamt sicherstellen, dass Leistungen der Studierenden im Europäischen Hochschulraum vergleichbar sind. Bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen sollen die Leistungen grundsätzlich anrechenbar sein. Zu beachten sind aber immer formale / inhaltliche Vorgaben der anerkennenden Hochschule im Detail.

Wie viel Zeit muss ich insgesamt für das Studium aufwenden? Was ist eine modulbezogene Übung?

Durch die Einführung der „Modularisierung“ und des ECTS (s.o.) wurde der Selbstlernanteil im Studium deutlich erhöht. Daraus wird auch eine Anleitung zum Selbststudium erforderlich. Diese erfolgt in der dem Selbststudium zuzuordnenden modulbezogenen Übung, die als Lehrveranstaltungsform mit einem Aufwand von 1 SWS je Modul eingeführt wurde. Sie wird von HochschullehrerInnen bzw. Lehrbeauftragten durchgeführt und dient der Anwendung und vertiefenden Erprobung des Fach- und Methodenwissens. Die modulbezogene Übung kann aber in der Durchführung durchaus variieren, sie kann auch in den Unterricht integriert werden. Es sollen jedenfalls wissenschaftliche und berufspraktische Arbeitsweisen so weit entwickelt und eingeübt werden, dass die Studierenden zur selbständigen Bearbeitung von Einzelproblemen sowie zum Selbststudium befähigt werden.
Nach dem sog. „Bremer Modell“ beträgt der Studienumfang 20 Semesterwochenstunden (SWS) á 45 Minuten Präsenzzeit (300 Kontaktstunden pro Semester) und 40 Semesterwochenstunden á 45 Minuten (600 Stunden pro Semester) Selbststudium pro Semester. Das Selbststudium beinhaltet auch den Arbeitsaufwand für die modulbezogene Übung als angeleitetes Selbststudium im Umfang von einer Semesterwochenstunde pro Modul. Im Klartext heißt dies, dass man für die Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts jedenfalls mehr als die Hälfte derjenigen Zeit ansetzen muss, die für das betreffende „Modul“ an Präsenzlehre im Unterrichtsraum angesetzt wird.

Welche Lehrveranstaltungen werden bei ISSC angeboten?

Bitte vergleichen Sie die Informationen unter dem link „Studieninhalte“ (Modulübersicht).

Werden die Lehrveranstaltungen durch die Studierenden evaluiert?

Ja, eine schriftliche Evaluierung findet über ein hochschulweites und anonymisiertes System zum Ende der Lehrveranstaltungen statt. Es finden regelmäßige Besprechungen der Evaluierungsergebnisse zwischen Lehrenden und Studiendekan/Studiengangsleitung statt, teilweise sogar auf Veranlassung der Lehrenden/Lehrbeauftragten. Es ist vor diesem Hintergrund darauf hinzuweisen, dass ausnahmslos jeder Lehrende auf konstruktive Kritik reagiert und Verbesserungen umsetzen will. Auf unsachliche Kritik oder gar sog. „Schmäh-Kritik“ (z.B. Beleidigungen, unwahre Behauptungen) muss aber kein Lehrender in einem Studiengang in der Erwachsenenbildung (!) reagieren.

Alle Veranstaltungen haben englischsprachige Modultitel, finden deshalb also alle Veranstaltungen auch zwingend und komplett auf englisch statt?

Nicht grundsätzlich, es hängt von den Modulinhalten ab. Ein Großteil der Module enthält englischsprachige Fachterminologie, ein Teil der Module wird komplett auf englisch angeboten.

Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich als Voraussetzung für den Studiengang ISSC?

ISSC setzt gute bis sehr gute Kenntnisse der
englischen Sprache voraus. Da aber keine Sprachprüfungen vor der Zulassung erfolgen, obliegt es den Studierenden, fremdsprachliche Defizite rasch zu kompensieren. Propädeutische Kurse werden vom Fremdsprachenzentrum der Bremer Hochschulen angeboten. Zudem enthält das Curriculum des Studiengangs die Pflichtmodule „Shipping English“ sowie „Maritime English Proficiency“. Andere Sprachen sind aktuell nicht im Stundenplan enthalten, da Englisch die mit weitem Abstand wichtigste Sprache in der internationalen Seetransport- und Logistikwirtschaft ist.

Ist es möglich, im Studium eine weitere Fremdsprache zu erlernen?

Eine ganze Reihe von Studierenden lernen auf eigene Initiative eine weitere Fremdsprache. Generell ist es sehr sinnvoll, neben Englisch eine weitere Fremdsprache zu erlernen. Das Fremdsprachenzentrum bietet in Kooperation mit verschiedenen Sprachinstituten unterschiedliche, meist gebührenpflichtige, Sprachkurse an. Neben diesen Kursen besteht auch die Möglichkeit, Sprachen im Selbstlernzentrum der Hochschule Bremen in freier Zeiteinteilung zu erlernen.

Wie kommuniziere ich im Studium mit den (hauptamtlich) Lehrenden per E-Mail?

Da man in jeder späteren Berufstätigkeit die durch den jeweiligen Arbeitgeber gestellte Organisationsstruktur, inkl. E-Mail-Adresse, für alle beruflichen Zwecke nutzen wird (im Falle einer Selbständigkeit bevorzugt eine aussagekräftige E-Mail-Endung bzgl. des Unternehmens), sollen alle Studierenden bitte ihre von der Hochschule generierten E-Mail-Adressen mit der Endung „@stud.hs-bremen.de“ verwenden. Es ist technisch unproblematisch möglich, Weiterleitungen zu privaten E-Mail-Anbietern einzurichten. Hauptamtlich Lehrende und Lehrbeauftrage müssen Studierende über die „@stud.hs-bremen.de“-Adressen zuverlässig kontaktieren können. Anonym oder als „fun“-Adressen gestaltete E-Mails werden nicht beantwortet.

Wie melde ich mich zu einzelnen Modulveranstaltungen an?

Zu Beginn jedes Semesters müssen Sie sich innerhalb der Anmeldefrist (i.d.R. ca. drei Wochen nach Vorlesungsbeginn) zu den fünf Modulen, die Sie belegen wollen, anmelden. Die Anmeldung zu einem Modul beinhaltet die verbindliche Anmeldung (§ 10 AT BPO) zur Modulprüfung und zur ggf. erforderlichen Wiederholungsprüfung.

Bzgl. der Anmeldung zu einem eventuellen sechsten ISSC-Modul (z.B. wg. Rücktritts im Vorjahr) müssen Sie den Prüfungsausschussvorsitzenden kontaktieren.

Was gilt bzgl. des Rücktritts von Prüfungen oder bei (krankheitsbedingtem) Fehlen bei Prüfungen?

1. Klausuren:

Nach der neuen BPO-AT bedeutet das Nichterscheinen zu einer Klausur einen Rücktritt von der Prüfung, § 15 Abs. 1 und Abs. 4 BPO-AT. Wer nicht zu der Klausur erscheint, ist nicht durchgefallen und bleibt zur Wiederholungsklausur angemeldet. Für die Wiederholungsklausur gilt ebenfalls, dass ein Nichterscheinen den "regulären Rücktritt" bedeutet. Ein weiteres Klausurangebot folgt aber erst beim nächsten Angebot des Moduls = nächster Erstversuch, regelmäßig ein Jahr später.

2. Andere Prüfungsformen:

Von mündlichen Prüfungen kann bis spätestens
zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zurückgetreten
werden. Der Rücktritt von sonstigen Prüfungsleistungen ist nur bis zur Ausgabe der Aufgabenstellung möglich. Der Rücktritt ist hier schriftlich zu erklären. Es gilt also eine andere Regelung als bei Klausuren. Eine neue Prüfung ist allerdings erst dann wieder möglich, wenn das Modul erneut angeboten wird (regelmäßig ein Jahr später - es ist nicht möglich, nach einer Abmeldung die Wiederholungsprüfung als ersten Versuch zu nutzen).

Ein Rücktritt bei Prüfungen, die während der Lehrveranstaltungszeit abzulegen sind (z.B. Hausarbeiten), ist also nur bis spätestens zur Ausgabe der Aufgabenstellung möglich.

Wie oft darf ich in einer Prüfung durchfallen?

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können sie diese einmal wiederholen. Wenn auch dieser zweite Versuch „schief geht“, gilt Folgendes:

Eine zwei mal nicht bestandene Prüfung, mit Ausnahme der Bachelorthesis und des Kolloquiums zur Bachelorthesis, kann nochmals wiederholt werden. Der zweite Wiederholungsversuch setzt den Nachweis voraus, dass der Prüfling nach der ersten Wiederholungsprüfung an einer individuellen Studienberatung durch die zuständige Fakultät teilgenommen hat. Regelmäßig ist das zwei mal nicht bestandene Modul nochmals vollständig zu belegen.

Ich bin mit meiner Note unzufrieden, gibt es einen Verbesserungsversuch?

Nein, es gibt leider keinen Verbesserungsversuch, soweit man das Modul bereits bestanden hat.

Was macht der Prüfungsausschuss (PA)?

Der PA beschäftigt sich mit der Prüfungsordnung, deren Auslegung und Aktualisierung sowie mit den damit zusammenhängenden Einzelverfahren (Härtefallanträge von Studierenden, Ausnahmeanträge, besondere Vorkommnisse). Im PA sind die hauptamtlich Lehrenden des Studiengangs ISSC vertreten sowie (möglichst) ein Studierender aus jedem Jahrgang (Ausnahmen: 1. Sem. + Auslandspraxissemester). Das Prüfungsamt nimmt an den Sitzungen beratend teil. Im Zweifel kann auch ein Vertreter der Rechtsstelle dazu kommen. Der PA-Vorsitzende kann auch eilbedürftige Vorgänge im Eilverfahren alleine entscheiden (insb. Genehmigung von Bachelorarbeiten, etc.).

Was mache ich, wenn ich bzgl. einer Prüfungsleistung Gesprächsbedarf habe?

An erster Stelle steht immer eine Kontaktaufnahme bzw. ein Gespräch mit dem jeweiligen Fachdozenten. Nur dieser kann im Rahmen seiner sog. „Freiheit der Lehre“ fachspezifische Prüfungsfragen detailliert beantworten. Weder der PA noch der PA-Vorsitzende kann „aus eigener Kraft“ eine Note ändern, dieses Recht steht nur dem jeweiligen Fachdozenten zu.
Generell sind Prüfungsfragen ein (sehr) sensibles Thema, bei dem objektive Betrachtungsweisen und subjektive Einschätzungen aufeinander treffen. Einem Prüfer steht aber ein sog. „Prüfungsermessen“ zu. Die Frage, inwieweit dieses Prüfungsermessen nachträglich überprüft werden kann, ist rechtlich abschließend geklärt: Prüfungsspezifische Bewertungen lassen sich nicht vollständig, sondern nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob ein Prüfer Verfahrensfehler begangen hat, ggf. anzuwendendes Recht verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen. In allen Fällen - fachliche und prüfungsspezifische Beurteilung - kommt eine spätere Kontrolle durch Prüfungsausschuss des Studiengangs, allg. Widerspruchsausschuss der Hochschule und ggf. sogar Verwaltungsgerichte zusätzlich nur dann in Betracht, wenn sich einer der oben genannten Bewertungsfehler dann auch noch direkt negativ auf die Notengebung ausgewirkt hat. Diese Fälle sind äußerst selten. In der Regel gelingt es, Probleme in Prüfungen gütlich klären. Ein Prüfer muss jedoch nicht seine Benotung bis in das letzte Detail individuell begründen.

Wann darf/sollte ich in das Auslandspraxissemester gehen?

Das Praktikum wird grundsätzlich – in der Mitte des Studiums – im 5. Semester absolviert. Es müssen zum Antritt des Praktikums mindestens 17 Module bestanden worden sein.

Wie lang muss das Auslandspraxissemester mindestens sein?

Das Praktikum im Ausland soll mindestens 20 Wochen dauern. Es ist möglich, zu „splitten“, d.h. 10 Wochen im Unternehmen A im Land X zu verbringen und danach weitere 10 Wochen im Unternehmen B im Land Y, außerdem sind Überschreitungen der Zeiträume selbstverständlich unproblematisch, zum Beginn der Vorlesungszeit im 6. Sem. sollte man aber wieder im Lande sein.

Wo kann ich im Praxissemester mein Praktikum absolvieren?

Grundsätzlich in jedem ausländischen Unternehmen aus Schifffahrt, Transport- und Logistikwirtschaft. Im Zweifel kontaktieren Sie einen hauptamtlich Lehrenden bzw. den Praxissemesterbeauftragten des Studiengangs.

Wie finde ich einen Auslandspraxissemesterplatz? Warum vermittelt mir die Hochschule keinen direkten Auslandspraxissemesterplatz?

Viele Studierende werden bei der Suche nach einer geeigneten Stelle für das ISSC-Auslandspraxissemester vor dem 5. Semester erstmals mit den Herausforderungen einer „echten“ Bewerbungssituation in der Realwirtschaft konfrontiert (dies zudem noch auf dem „globalen“ Markt unter Anfertigung einer in der Regel englischsprachigen Bewerbung). Hierzu gehören leider auch persönliche Enttäuschungen, wie z.B. die kategorische Nicht-Reaktion auf eine Bewerbung oder die knapp und unmissverständlich formulierte Absage oder die hoffnungsvolle Einladung zu einem Telefon-/Skype-Interview und eine darauffolgende Absage.
Es macht im Hinblick auf den späteren Berufseintritt wesentlich mehr Sinn, die Studierenden mit diesen Realitäten frühzeitig zu konfrontieren und die eigene Bewerbungsmethodik erproben zu lassen, als Ihnen durch eine bereitgestellte Infrastruktur viele notwendige (und tatsächlich schwierige!) Schritte abzunehmen. Da zudem das ISSC-Auslandspraxissemester potentiell an jedem maritimen Wirtschaftsstandort der Welt durchgeführt werden kann, gibt es kein grundsätzliches „Raster“ von Partner-Unternehmen, aus dem man sich „mit einem Handgriff“ bedienen kann. Wohl aber gibt es bereits einige Unternehmen, die – fast schon traditionell – gerne ISSC-Absolventen für ein Auslandspraxissemester verpflichten. Praxissemesterbeauftragter / Studiengangsleitung / Lehrende helfen außerdem natürlich gerne mit Tipps, aktuellen Informationen („Unternehmen XY sucht vielleicht gerade jemanden…“) oder eigenen Einschätzungen der Bewerbungslage.

Gibt es die Pflicht, einen Praktikumsbericht zu schreiben?

Wir sind im Studiengang ISSC dazu übergegangen, die Studierenden in kürzeren Abständen in einer geschlossenen Gruppe im Intranet (Aulis) über ihre Erfahrungen im Auslandspraxissemester berichten zu lassen. Der Umfang dieser kontinuierlichen Arbeiten und Berichte kann dafür sehr knapp sein. Die Idee ist, dass die Studierenden v.a. darüber reflektieren, was das Praktikum im Ausland für sie als integralen Bestandteil des Studiums bedeutet hat bzw. hätte bedeuten können.

Im Wesentlichen wird angesprochen: Eine kurze Zusammenfassung der Aufgaben, eine Reflexion über das Praktikum als Ganzes bzw. Evaluierung des Praktikums (Waren die Arbeitsinhalte adäquat?, Wie war die Betreuung vor Ort?, Interkulturelle Aspekte etc.) und die Betrachtung der Erfahrungen/des Erlernten im Hinblick auf die Studieninhalte.

Welche formalen Anforderungen gibt es bzgl. des Auslandspraxissemesters?

Es ist ein Auslandspraxissemestervertrag zwischen den jeweiligen Studierenden, der Auslandspraxissemesterstelle und der Hochschule Bremen zu unterzeichnen. Der Vertrag soll allen Beteiligten Rechtssicherheit geben. Die Hochschule Bremen gibt das Vertragsmuster vor.

Wann darf ich in ein AuslandsSTUDIUM gehen?

ISSC enthält grundsätzlich kein Auslandsstudiensemester. Anträge auf ein Auslandsstudium, in denen Modulleistungen des Studiengangs inhaltlich ersetzt werden sollen (dies könnte insbesondere für die Wahlmodule des 7. Sem. gelten), werden durch den Prüfungsausschuss des Studiengangs geprüft. Es gibt bereits Fälle, in denen Studierende sowohl ein Auslandspraxissemester als auch ein Auslandsstudiensemester absolviert haben.

Welche Leistungen müssen innerhalb des ISSC-Studiums erbracht werden?

Neben der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sowie den dazugehörigen modulbezogenen Übungen, müssen ISSC-Studierende ggf. – abhängig vom jeweiligen Modul – Klausuren, schriftliche und mündliche Referate, Hausarbeiten und Präsentationen als Leistungsnachweise erbringen. Referate und Präsentationen werden in Einzelarbeit oder in kleineren Gruppen ausgearbeitet.

Wie läuft die abschließende Bachelorprüfung?

80% der späteren „Bachelornote“ werden durch die Modulleistungen aus dem 1. Sem. bis zum 7. Sem. erbracht. Im 7. Sem. sind (nur) noch drei Wahlpflichtmodule zu wählen, statt der üblichen fünf Module. Zudem ist im 7. Sem. eine englischsprachige Abschlussarbeit mit wissenschaftlichem Anspruch zu einem grundsätzlich frei wählbaren Untersuchungsgegenstand aus dem Bereich der maritimen (Transport-)Wirtschaft anzufertigen.

Diese Abschlussarbeit kann auch in einem 8. Studiensemester geschrieben werden, es ist also auch möglich, im 7. Sem. zunächst nur die drei Wahlpflichtmodule zu belegen.

Die Bewertung der Arbeit fließt zu 15% in die Endnote ein. Der Umfang der Bachelorthesis sollte 45 Seiten Text nicht übersteigen (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis). Seminare/Übungen zum Anfertigen einer solchen Arbeit finden aktuell in Modulen im 2. und 6. Sem. statt. Nach der Abgabe der Arbeit findet ein mündliches Kolloquium statt, die Bewertung dieses Kolloquiums macht noch 5% der Endnote aus.

Welche Master-Programme lassen sich an das ISSC-Studium anschließen?

ISSC-Absolventen sind seit 2010 bereits in renommierte Master-Programme in den Bereichen „Shipping, Transport, Logistics, Finance, Trade, Management, Law“ aufgenommen worden, dies bislang in Großbritannien, den Niederlanden und in Deutschland. Auch hier sind immer die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen zu beachten. Gefordert wird regelmäßig eine bestimmte Mindest-Durchschnittsnote sowie auch ggf. persönliche schriftliche Empfehlungen. Da das Angebot möglicher Master-Programme in Europa bzw. weltweit sehr dynamisch ist, empfiehlt sich eine umfassende individuelle Recherche im Internet, ca. zwei Jahre bevor das Master-Studium beginnen soll.

Kann ich nach dem ISSC-Studium an der Fachhochschule einen Masterstudiengang an einer Universität zugelassen werden?

Der Bachelor of Arts (BA) ist grundsätzlich kompatibel mit einem Master an einer Universität. Beachtet werden müssen aber unbedingt die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen des später gewünschten Masterstudiengangs. Oftmals erfordern Masterstudiengange zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse, eine bestimmte Mindestnote und einen fachtypischen Bachelorabschluss als Grundvoraussetzung.

Welche Möglichkeiten habe ich nach dem ISSC-Studium?

Das Bachelorstudium bietet eine eher breite fachliche Ausrichtung. Eine Spezialisierung findet dann durch den Masterstudiengang oder die Berufstätigkeit statt. ISSC-Absolventen arbeiten seit 2010 (erster Jahrgang der Absolventen) überwiegend in Reedereien, Transportversicherungsunternehmen, bei „Claim Handlern“, in Logistikunternehmen, bei Werften oder haben ein weiteres Studium aufgenommen (Master).

Bewerberhotline ab 2. Mai
Die Bewerberhotline
erreichen Sie
montags bis freitags
von 09.00 bis 13.00 Uhr unter
0421 / 5905-2055 oder
0421 / 5905-2056
 

 

Access Keys: