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Hochschule Bremen - University of Applied Sciences

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FAQ

Häufig gestellte Fragen (und Antworten) zum Internationalen Studiengang Journalistik, B.A.:



Zur Bewerbung:
Nach welchem Prinzip werden die Studienplätze vergeben?
Der Studiengang verfügt über 42 Studienplätze; zwölf werden über Regelungen für Wartesemester, Härtefälle und ausländische Studierende vergeben; die verbleibenden 30 (= 80 Prozent) gehen in ein spezifisches Verfahren. Dieses kann in jedem Jahr neu festgelegt werden. Seit 2005 haben die Studiengänge an der Hochschule Bremen die Möglichkeit, über besondere Eignungsprüfungsverfahren einen Großteil ihrer Studierenden selbst auszuwählen. Ein entsprechender Antrag, in dem die eingesetzten Instrumente (wie schriftliche und mündliche Prüfungen) festgelegt sind, ist jährlich spätestens bis zum 1. Mai an das Rektorat zu stellen. Die aktuellen Informationen gibt es unter der Rubrik Zulassungsvoraussetzungen. Prinzipiell gilt, dass die Hochschulzugangsnote immer den prozentual höchsten Anteil an der zu berechnenden Gesamtnote hat. Aus dem Mittel dieser Note und der Noten aus den Eignungsprüfungen (z.B. der journalistischen Arbeitsprobe) ergibt sich eine neue Note. Auf der Basis der so entstehenden Ranking-Liste werden die 30 Plätze besetzt.


Welche Rolle spielt der Numerus Clausus?
Im Voraus zunächst einmal keine. Es werden keine Bewerbungen abgelehnt, die über dem Notendurchschnitt der vergangenen Jahre liegen. Die Hochschulzugangsnote spielt jedoch eine große Rolle bei der Vergabe der Studienplätze. Erst, wenn auf der Basis der Ranking-Liste die 30 Plätze vergeben sind, steht der N.C. fest. Der N.C. hängt somit im Wesentlichen stark vom Bewerberfeld ab.



Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Alle relevanten Informationen gibt es beim Immatrikulations- und Prüfungsamt. Achten Sie darauf, dass die Unterlagen komplett sind! Sobald ein Dokument bzw. die journalistische Arbeitsprobe fehlt, fallen Sie formal aus dem Verfahren. In den vergangenen Jahren ist der Anteil an zulassungsrelevanten Bewerbungen stetig gesunken, weil die notwendigen Unterlagen nicht eingereicht worden sind.


Noch Fragen zur journalistischen Arbeitsprobe?

Die Themen werden zu Jahresbeginn auf die Homepage des Studiengangs gestellt. Aus den angebotenen Themen ist eines auszuwählen und selbstständig zu bearbeiten. Dabei sind die formalen Regeln zu beachten – gefordert ist jedoch nicht eine ausgefeilte Reportage oder ein journalistisch perfektes Stück. Die Unterscheidung und die Kriterien für die journalistischen Darstellungsformen ist ein wesentlicher Inhalt des Studiums. In der journalistischen Arbeitsprobe geht es darum zu sehen, ob künftige Journalistik-Studenten Grundlagen beherrschen, wie zum Beispiel den Umgang mit der deutschen Sprache. Dieser Text sollte von jedem Bewerber selbst und eigenständig recherchiert und geschrieben werden. Sie tun sich keinen Gefallen, wenn Sie einen falschen Eindruck vermitteln, den Sie hinterher im Studium nicht aufrecht erhalten können.

Wie ist das mit dem Vorpraktikum?

Vor Beginn des Studiums sind zwölf Wochen Vorpraktikum vorgeschrieben. Sie müssen diese nicht am Stück bei einer Organisation ableisten, sondern können auch mehrere hintereinander schalten. Wichtig ist, dass Sie während des Praktikums redaktionelle Abläufe und Produktionsprozesse kennen lernen – dies können Sie in der Redaktion einer Zeitung, eines Hörfunk- oder Fernsehsenders ebenso wie in der Presseabteilung eines Unternehmens. Volontariate werden als Vorpraktika anerkannt, regelmäßige freie Mitarbeit auf Antrag zu einem Teil. Von den zwölf Wochen müssen mindestens sechs bis Studienbeginn (Anfang Oktober) absolviert und bescheinigt sein; die zweite Hälfte kann bis nach dem ersten Studienjahr (2. Semester) nachgeholt werden. Für die Bewerbungsunterlagen genügt ein Nachweis darüber, dass ein Praktikumsplatz zur Verfügung steht.


Wenn die Zulassung erteilt ist…?
Nach Durchführung des oben beschriebenen Verfahrens erhalten Sie – so Sie denn auf einem der entsprechenden Plätze gelandet sind – in der ersten Septemberwoche Ihren Zulassungsbescheid von der Hochschule. Sie sollten sich daraufhin schnellstmöglich melden und immatrikulieren. Falls Sie Ihren Platz nicht annehmen, bekommt ein anderer die Chance.


Kann ich denn vorab einmal an Veranstaltungen teilnehmen?
Alle Beteiligten – und vor allem die Bewerber – profitieren davon, wenn Sie sich vorab möglichst detailliert über diesen Studiengang informieren. Dies ist möglich über die Homepage, über Beratungsgespräche und über (vorab vereinbarte) Besuche in ausgewählten Veranstaltungen.


An wen wende ich mich bei...?
Organisatorischen Fragen wie z.B. Email eines Lehrenden, Formalitäten zum Studium, Modulanmeldungen etc.:
Manuela Hoppe-Röpke, Raum M 311, Tel. 5905 - 3171, Email: Manuela.Hoppe-Roepke@hs-bremen.de

Formalen Fragen zu Prüfungen:
Sigrid Rogalitzki, Raum M 321, Tel. 5905 - 2752, Email: Sigrid.Rogalitzki@hs-bremen.de

Fragen zum Auslandssemester:
Jana Grünewald, Raum M 317, Tel. 5905 - 31 88, Email: Jana.Gruenewald@hs-bremen.de

Fragen zu Inhalten des Auslandssemesters:
Prof. Dr. Beatrice Dernbach, Raum M 105 a, Tel. 5905 - 3187, Email: Beatrice.Dernbach@hs-bremen.de

Fragen zum TV- und Hörfunklabor:
Thomas Köke, Raum FS 09, Tel. 5905 - 3827, Email: Thomas.Koeke@hs-bremen.de

Technischen Fragen wie Beamerausleihe oder PC-Problemen: Peter Kay, Raum M 329, Tel. 5905 - 3747, Email: Peter.Kay@hs-bremen.de

Fragen zum Praktikum:
Friederike Stüven, Raum M 309, Tel. 5905 - 3522, Email: Friederike.Stueven@hs-bremen.de

Fragen zu Inhalten des Studiums:
Prof. Dr. Barbara Witte, Raum FS 08, Tel. 5905 - 2813, Email: Barbara.Witte@hs-bremen.de

Fragen zu Bafög, Semesterticket etc.:
ASTA, Raum M 07, Tel. 5905 - 3642, Email: zasta@hs-bremen.de; www.asta-hsb.de/news.php

Bewerberhotline ab 2. Mai
Die Bewerberhotline
erreichen Sie
montags bis freitags
von 09.00 bis 13.00 Uhr unter
0421 / 5905-2055 oder
0421 / 5905-2056
 

 

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