Internationalität
Im Studium sind zwei zwei obligatorische Auslandssemester zu absolvieren (5. und 6. Semester).
Eines dieser Semester beinhaltet ein theoretisches Auslandstudium an einer ausländischen Partnerhochschule, bei dem Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Modulen (24 ECTS) belegt und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden müssen.
Das zweite ist ein Praxissemester im Umfang von insgesamt 20 Wochen. Hiervon müssen mindestens 12 Wochen im Ausland absolviert werden, die restlichen 8 Wochen im Inland. (Auf Antrag an den Prüfungsausschuss kann das Praxissemester vollständig im Ausland absolviert werden.) Die Möglichkeit eines Inlandspraktikums wurde eingeräumt, um zu gewährleisten, dass Studierende die Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Öffentlichen Verwaltung erfüllen.
Darüber hinaus werden zwei Fremdsprachenmodule sowie einzelne Fachmodule in englischer Sprache angeboten.

