Sonderzulassung
Voraussetzungen einer Sonderzulassung zum Studium ohne Hochschulreife gem. § 35 des Bremischen Hochschulgesetz (Brem. HG)
- Abgeschlossene fachlich einschlägige Berufsausbildung
- Prüfung als Abschluss:
- des Bildungsgangs zur/zum staatlich geprüften Techniker/in oder
- des Bildungsgangs zur/zum staatlich geprüften Betriebswirt/in oder
- eine vergleichbare Prüfung (Entscheidung der senatorischen Behörde im Einzelfall)

