Schnell-Navigation:

Hochschule Bremen - University of Applied Sciences

Top-Themen


Sonderzulassung

Voraussetzungen einer Sonderzulassung zum Studium ohne Hochschulreife gem. § 35 des Bremischen Hochschulgesetz (Brem. HG)

  • Abgeschlossene fachlich einschlägige Berufsausbildung
  • Prüfung als Abschluss:
    • des Bildungsgangs zur/zum staatlich geprüften Techniker/in oder
    • des Bildungsgangs zur/zum staatlich geprüften Betriebswirt/in oder
    • eine vergleichbare Prüfung (Entscheidung der senatorischen Behörde im Einzelfall)

    dem gewählten Studiengang fachlich entsprechend.

Bewerberhotline
Die Bewerberhotline
erreichen Sie
montags bis freitags
von 09.00 bis 13.00 Uhr unter
0421 / 5905-2055 oder
0421 / 5905-2056
 

 

Access Keys: