Gleichwertigkeitsbescheinigung
Bewerber/innen, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife nachweisen, müssen zur Erlangung der Fachhochschulreife eine abgeschlossene Ausbildung oder ein einjährig gelenktes Praktikum ableiste n. Diese Nachweise sind dann der für die Bewerber/innen zuständigen Bezirksregierung oder der jeweiligen Schule, bzw. in Bremen dem
Praktikantenamt der Fachoberschule (SZ Utbremen)
Meta-Sattler-Str. 33
D - 28217 Bremen
zur Begutachtung vorzulegen. Sie erhalten von diesen Stellen dann die sogenannte Gleichwertigkeitsbescheinigung.
Sofern eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, benötigen Sie keine Gleichwertigkeitsbescheinigung, sondern reichen mit Ihrer Bewerbung das Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife und den Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung ein.

