Sonderförderungen
ERASMUS Sonderförderung für Studierende mit Behinderung und/oder mit Kind und für Lehrende und Personal mit Behinderung
Studierende der Hochschule Bremen, die an einem Erasmus Austausch zu Studienzwecken teilnehmen und schwerbehindert sind und/oder mit Kind ins Ausland reisen, sowie Dozenten und Mitarbeiter der Hochschule Bremen, die an einem Erasmus Austausch zu Lehr- oder Fortbildungszwecken teilnehmen und schwerbehindert sind, können einen zusätzlichen Zuschuss erhalten. Damit werden Mehrkosten aufgrund der Sonderbedürfnisse bezuschusst, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen und nicht durch nationale Stellen (wie z. B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände) abgedeckt sind.

