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Hochschule Bremen - University of Applied Sciences

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Rauchfreie Hochschule Bremen

Seit dem 15. Mai 2007 ist unsere Hochschule Bremen rauchfrei !
Nun heißt es:

Damit tragen wir dem gestiegenen Bewusstsein über die gesundheitlichen Schäden des Rauchens und Passivrauchens Rechnung. Ziel ist es, durch diesen wichtigen Schritt die Gesundheit der bei uns arbeitenden und studierenden Menschen nachhaltig zu fördern.

Nachdem der Arbeitskreis Gesundheit ein Konzept erarbeitet hat, das den Schutz der NichtraucherInnen in der Hochschule Bremen deutlich verbessert, möchten wir Sie auf diesen Seiten fortlaufend über die aktuellen Aktionen, Angebote und flankierenden Maßnahmen der nächsten Wochen informieren.

Sie werden eine Liste von Materialien wie Flyern, Plakaten mit unterschiedlichen Motiven, Informationsschreiben und Raucherentwöhnungsangeboten finden, die Sie abrufen können, um für eine rauchfreie Hochschule zu werben.

Machen Sie mit bei RAUCHFREI 2008

Eine Aktion zum Nichtrauchen !

Haben Sie schon einmal daran gedacht, das Rauchen aufzugeben? Auch diesmal heißt es, um 2.500 Euro zu gewinnen, vom 1. bis 29. Mai 2008 einen Rauchstopp zu versuchen. Teilnahmekarten sind an allen Standorten ausgelegt oder über das Referat 04 zu erhalten. Bis 01. Mai 2008 anmelden ! Durchführung der Aktion durch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) Viel Spaß beim gemeinsamen Start in ein rauchfreies Leben!

 


CO-Messung

Am Dienstag, den 24. April 2007 fand in der Mensa am Neustadtswall in der Zeit von 9:00 bis 14:00 Uhr eine CO-Messung der Atemluft zur Bestimmung der Rauchmenge statt, an der jeder teilnehmen konnte.


Ausstellung "Kunst wirkt"

Eine Ausstellung "Kunst wirkt" mit Kunstwerken von europäischen Künstlern, die sich mit dem Thema Rauchen auseinandergesetzt haben, wurde in der Zeit vom 23. bis 27. April 2007 an verschiedenen Tagen in den Foyers aller drei Hochschulstandorte ausgestellt.

Hier finden Sie das aktuell an allen Standorten ausgehängten Plakate, die Rauchzonen, die Dienstvereinbarung und das Informationsschreiben des Rektorats zur Kampagne:

Wir sind sicher, dass Sie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Interesse eines verträglichen Miteinanders auch als Raucher mit tragen können und bedanken uns für Ihre aktive Mitwirkung und Ihr Verständnis.

Was sagt der Gesetzgeber?

Passivrauchen ist keine subjektiv empfundene Belästigung, sondern gilt als Gesundheitsgefährdung. Diesem Kenntnisstand der Wissenschaft hat der Gesetzgeber mit einer Änderung der Arbeitsstättenverordnung Rechnung getragen, die seit dem 12. August 2004 in Kraft ist:

§ 5 Nichtraucherschutz der Arbeitsstättenverordnung

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die
   nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den 
   Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

(2)In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber
    Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des
    Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Hochschulleitung aktiv wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen hat, unabhängig davon, ob sich NichtraucherInnen durch RaucherInnen belästigt fühlen oder nicht.



Wo finde ich weitere Informationen?
Eine Auswahl von Links zum Nichtraucherschutz:
Kontakt und Informationen:

Herr Amenda
Personalrat
0421 - 5905 2100
Frau Rehm
Fachkraft für Arbeitssicherheit
0421 - 5905 2293
Herr Szemeitzke
Sozialwissenschaftler
0421 - 5905 2185
Herr Dr. Visser
Betriebsarzt
0421 - 361 10302



 

 

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