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Hochschule Bremen - University of Applied Sciences

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Benutzungsordnung

Entgeltordnung des Rechenzentrums der Hochschule Bremen
Auf Grundlage des § 109 Abs. 5 Bremisches Hochschulgesetz (Brem. GBl. 1999 S. 183) erlässt die Hochschule Bremen die folgende Entgeltordnung für Leistungen des Rechenzentrums: (Beschluss des Akademischen Senats vom 24. März 2003, genehmigt durch den Rektor am 23. Juni 2003)
  1. Diese Satzung regelt das Erheben von Entgelten für Leistungen des Rechenzentrums der Hochschule Bremen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Zugangsberechtigungen zum Hochschulnetz und anderen zentralen Diensten.
  2. Das Rechenzentrum der Hochschule Bremen erhebt ein Entgelt für die Neueinrichtung bzw. die erneute Aktivierung einer bereits bestehenden Zugangsberechtigung zu den DV-Systemen der Hochschule, wenn diese durch den Nutzer veranlasst wird (Vergessen oder wiederholte falsche Eingabe des Passwortes). Die Ersteinrichtung einer Zugangsberechtigung ist nicht entgeltpflichtig.
  3. Das Entgelt beträgt für jede Maßnahme nach Nummer 2 fünf ( 5 ,--) EUR. Das Entgelt ist im Voraus zu entrichten.
  4. Entgeltpflichtig sind alle zugangsberechtigten Nutzer mit Ausnahme der hauptberuflich an der Hochschule Tätigen (§ 5 Abs. 1 Bremisches Hochschulgesetz ).

 

 

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