Benutzungsordnung
Entgeltordnung des Rechenzentrums der Hochschule Bremen
Auf Grundlage des § 109 Abs. 5 Bremisches Hochschulgesetz (Brem. GBl. 1999 S. 183) erlässt die Hochschule Bremen die folgende Entgeltordnung für Leistungen des Rechenzentrums: (Beschluss des Akademischen Senats vom 24. März 2003, genehmigt durch den Rektor am 23. Juni 2003)
- Diese Satzung regelt das Erheben von Entgelten für Leistungen des Rechenzentrums der Hochschule Bremen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Zugangsberechtigungen zum Hochschulnetz und anderen zentralen Diensten.
- Das Rechenzentrum der Hochschule Bremen erhebt ein Entgelt für die Neueinrichtung bzw. die erneute Aktivierung einer bereits bestehenden Zugangsberechtigung zu den DV-Systemen der Hochschule, wenn diese durch den Nutzer veranlasst wird (Vergessen oder wiederholte falsche Eingabe des Passwortes). Die Ersteinrichtung einer Zugangsberechtigung ist nicht entgeltpflichtig.
- Das Entgelt beträgt für jede Maßnahme nach Nummer 2 fünf ( 5 ,--) EUR. Das Entgelt ist im Voraus zu entrichten.
- Entgeltpflichtig sind alle zugangsberechtigten Nutzer mit Ausnahme der hauptberuflich an der Hochschule Tätigen (§ 5 Abs. 1 Bremisches Hochschulgesetz ).

